Kommentar

Kontrolle ja, Konsequenz nein Isaac Bah, 04.04.2012 15:06 Uhr

Berlin - 

Der Versandapothekentest der Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz (ZLG) beweist vor allem zwei Dinge: Zum einen arbeiten die Versandapotheken nicht so sauber, wie sie gerne behaupten. Zum anderen sind die Überwachungsbehörden sehr wohl in der Lage, Rechtsverstöße festzustellen. Für die rasche Umsetzung von Sanktionen fühlt sich aber offenbar niemand zuständig.

 

Zunächst einmal muss man feststellen, dass die ZLG bei 43 von 59 Versandapotheken Verstöße gegen das Arzneimittelrecht beziehungsweise gegen das Heilmittelwerbegesetz nachgewiesen hat. Dafür waren nicht einmal Kontrollen der Prozesse vor Ort nötig – eine einfache Internetrecherche genügte. Die Dunkelziffer dürfte noch weitaus höher liegen.

Problematisch ist allerdings, dass mit diesen Erkenntnissen offenbar wenig geschieht. Nur 14 der 43 auffälligen Versender haben die angemahnten Mängel abgestellt. Die übrigen Anbieter ziehen es vor, einfach nicht zu reagieren. Vielleicht müssen sie das auch nicht, solange nicht klar ist, ob und von wem Rechtsverstöße geahndet werden.

Bund und Länder verfügen über Vielzahl unterschiedlicher Stellen zur Arzneimittelüberwachung. Für Versandapotheken sind neben der bereits erwähnten ZLG aber in erster Linie Einrichtungen der Länder zuständig. Laut DIMDI sind das beispielsweise die Abteilung Gesundheitsschutz am Landesamt für soziale Dienste in Schleswig-Holstein, das Referat 24 am Regierungspräsidium in Freiburg oder das Landratsamt Roth.

Nach eigenen Angaben weiß die ZLG nicht einmal, ob alle Kontrollsstellen der Länder die auffälligen Versender überhaupt auf die Verstöße angesprochen haben. Solange nicht einmal darüber Klarheit besteht, sind Überwachungs- und Koordinierungsbemühungen schon im Ansatz zum Scheitern verurteilt.