Telematik-Infrastruktur

Konnektoren: Erstattungsfrage ungeklärt

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Berlin -

Das Fristende rückt näher: Bis Ende September müssen alle Apotheken an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen sein und mehrere Anbieter wollen davon profitieren. Die Preise für Konnektoren und Kartenlesegeräte – einzeln oder im Paket – pendeln sich alle um die Summe ein, die die Krankenkassen den Apotheken für den Anschluss erstattet. Anbieter Red Medical wirbt hingegen damit, einen Zugang ohne eigene Konnektoren zu ermöglichen – doch beides könnte einen erheblichen Haken haben, denn laut DAV ist die Refinanzierungsvereinbarung niemals in Kraft getreten.

Noventi, CompuGroup Medical (CGM), ADG, Pharmatechnik: Vier Anbieter sind derzeit mit den technischen Komponenten für den TI-Zugang am Markt. Bei den Apothekern sind die TI-Pflicht und die dazu notwenigen Investitionen nur mäßig beliebt. In diese Lücke ist der Münchner Anbieter Red Medical gestoßen: Er wirbt damit, den TI-Zugang über Konnektorenfarmen in Rechenzentren zu ermöglichen. Die Apotheke muss sich also keinen eigenen Konnektor mehr zulegen und sich nicht um Installation, Betrieb, Wartung, Updates und sichere Aufbewahrung zu kümmern.

Schnell kam die Frage auf, ob das denn überhaupt erlaubt sei, schließlich müsse doch jede Apotheke einen eigenen Zugang herstellen. „Gemäß den Spezifikationen der Gematik und der fachlichen Rücksprache mit dem zuständigen Gematik-Mitarbeiter ist das unterbreitete Angebot sowohl rechtlich als auch technisch zulässig“, stellte der DAV jüngst klar und beseitigte etwaige Zweifel an dem Angebot. Dass es erlaubt ist, könnte Red Medical allerdings recht wenig bringen, denn eines seiner Hauptargumente ist der Preis.

„Bei den meisten Angeboten der Systemhäuser müssen Apotheken erheblich mehr zahlen, als die Krankenkassen ihnen erstatten. Bei unserer Lösung bleiben am Ende tatsächlich über 800 Euro in der Kasse der Apotheke“, bewirbt Geschäftsführer Jochen Brüggemann sein Angebot, indem er den Preis gegen die Erstattungssumme aufrechnet. Doch das könnte eine Milchmädchenrechnung sein.

Denn laut DAV zahlen die Kassen für das Red-Medical-Paket nichts. „Im Rahmen der Erstattung der TI-bedingten Kosten in den Apotheken (Refinanzierung gemäß § 291a SGB V) ist mit dem GKV-Spitzenverband derzeit vereinbart, dass je Betriebsstätte ein eHealth-Konnektor und zwei eHealth-Kartenterminals als Erstausstattung installiert werden“, so der DAV in einem Informationsschreiben an die Geschäftsführer der Apothekerverbände. „Dabei ist eine tatsächliche, physische Implementierung der Endgeräte in der Apotheke vorgesehen. Nach dem derzeitigen Verhandlungsstand ist das Angebot der Firma RED Medical nicht von der Refinanzierungsvereinbarung erfasst.“

Doch nicht nur für Apotheken, die sich für das Angebot von Red Medical entschieden haben, könnte es noch dicker kommen: Bisher pegeln sich auch andere Anbieter preislich um die Summer herum ein, die im Dezember 2018 zwischen DAV und GKV-Spitzenverband ausgehandelt wurde: 1362 Euro für die Erstausstattung, 1280 Euro Aufwandspauschale, 378,15 Euro Betriebskostenpauschale für die SMC-B und 449 Euro für die HBA-Smartcard sowie quartalsweise Betriebskostenpauschalen für Betrieb und Wartung der Kartenterminal in Höhe von 210 Euro.

Allerdings: Die im Dezember 2018 von beiden Seiten unterzeichnete Refinanzierungsvereinbarung ist „aufgrund einer nicht eingetretenen Bedingung nie in Kraft getreten“, teilte der DAV den Geschäftsführern der Verbände Ende Januar mit. „Das heißt es gibt zurzeit keine geltende Refinanzierungsvereinbarung.“ Die Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband dauern demnach weiter an.

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