Streit um Refinanzierungsvereinbarung

Konnektoren: Erstattung erst nach Update

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Berlin -

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat seine Meinung zur Erstattungsfähigkeit des Konnektoren-Anbieters Red Medical revidiert: In einem internen Schreiben an die Geschäftsführer der Apothekerverbände und -vereine weist der DAV darauf hin, dass Konnektoren auch dann erstattet werden können, wenn sie nicht in der Apotheke stehen. Auch im Streit um die Erstattungsfähigkeit von VSDM-Konnektoren scheint eine Lösung gefunden – die aber offensichtlich alter Wein in neuen Schläuchen ist.

In den Verhandlungen über die Refinanzierung der TI-Komponenten scheint es zwischen dem DAV und dem GKV-Spitzenverband ein paar Missverständnisse gegeben zu haben: So vermeldete der DAV vor zwei Wochen in einem internen Schreiben, die bereits abgeschlossene Refinanzierungsvereinbarung sei „aufgrund einer nicht eingetretenen Bedingung nie in Kraft getreten“ – und selbst wenn, dann sei das Angebot von Red Medical, bei dem die Konnektoren nicht in der Apotheke, sondern im Rechenzentrum stehen, nicht erstattungsfähig.

Beim GKV-Spitzenverband sah man beides anders. Mittlerweile hat der DAV nochmal dort nachgefragt und sich der Sicht der Kassen angeschlossen: „Nach Rücksprache und schriftlicher Bestätigung durch den GKV-Spitzenverband kann ich Ihnen nunmehr mitteilen, dass eine Refinanzierung von Komponenten (insbesondere des Konnektors) auch möglich ist, wenn die Endgeräte nur mittelbar in der Apotheke angeschlossen werden“, heißt es in einem erneuten Schreiben an die Geschäftsführer, das APOTHEKE ADHOC vorliegt. „Entsprechend sind die Angebote unter Nutzung von Rechenzentrums-Konnektoren (unter anderem auch das Angebot von der Firma Red Medical) refinanzierungsfähig.“

Für Red Medical endet damit eine Zitterpartie um das eigene Geschäftsmodell. „Wir freuen uns sehr, dass nun auch der DAV erkannt hat, dass unsere Lösung RED telematik eine erhebliche Erleichterung des Apothekenalltags darstellt“, zeigt sich Geschäftsführer Jochen Brüggemann auf Anfrage erleichtert. Brüggemann sieht die Unsicherheit als Fehler der Verhandlungspartner, nicht als offene Frage, die noch zu klären gewesen wäre. „Tatsächlich haben wir nie daran gezweifelt, dass der Konnektor im Rechenzentrum erstattungsfähig ist. Umso erfreulicher ist es, dass wir jetzt auch offiziell die Apotheken in Deutschland damit unterstützen können.“

In einer weiteren, potenziell schwerwiegenderen Frage scheinen DAV und GKV-Spitzenverband kurz vor einer Lösung zu stehen: „Nach dem aktuellen Stand der laufenden Verhandlungen“ werde auch eine Erstattungsfähigkeit von VSDM-Konnektoren mit Update zum eHealth-Konnektor Gegenstand der Änderungsvereinbarungen sein, so der DAV. Die Änderungsvereinbarung zur Refinanzierung befindet sich demnach bereits in der Schlussabstimmung. „Wir möchten bereits jetzt anregen, dass Sie Ihre Mitglieder hierzu informieren.“

Das Problem war, dass die im Dezember 2018 unterschriebene Refinanzierungsvereinbarung nur die Betriebskosten für eHealth-Konnektoren umfasst hatte: Mit einem normalen VSDM-Konnektor kommt man zwar in die TI, kann aber nur das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) durchführen. Für Medikationsplan, KOM-LE und das Notfalldatenmangenement benötigt man einen eHealth-Konnektor. Ein VSDM kann allerdings per Update zu einem eHealth-Konnektor aufgerüstet werden. Nun kann sich eine Apotheke jener Vereinbarung zufolge zwar die Anschaffung eines VDSM-Konnektors erstatten lassen, nicht jedoch die Betriebskosten für diesen. Um die Betriebskosten erstattet zu bekommen, muss sie einen eHealth-Konnektor kaufen oder den VSDM-Konnektor upgraden – so die Auffassung des GKV-Spitzenverbands. Der DAV wiederum will eine Betriebskostenerstattung auch für VSDM-Konnektoren, was aus GKV-Sicht keinen Sinn macht, weil der Konnektor nicht ausreicht, um das vorgeschriebene Leistungsspektrum abzudecken.

Hier hat der DAV nun offensichtlich nachgegeben und stellt es gegenüber den Geschäftsführern als Verhandlungserfolg dar: Denn dass die GKV die VSDM-Konnektoren nach dem Update zum eHealth-Konnektor erstattet, stand nach deren eigener Aussage auch vorher schon fest. Der DAV schreibt nun, dass dem Kauf eines VSDM-Geräts „insoweit nichts mehr entgegen“ steht – aber die GKV erst nach dem Update zahlt: „Bei der Bestellung sollte jedoch darauf geachtet werden, dass die Endabrechnung durch den Dienstleister erst nach dem Update auf den eHealth-Konnektor erfolgt.“

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