Porträt

Konfliktlöser für schwierige Fälle

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Nachdem die Verhandlungen zwischen GKV-Spitzenverband und Deutschem Apothekerverband (DAV) zur Absenkung des Kassenabschlag gescheitert sind, gehen die Apotheker nun in das Schiedsverfahren. Das Schiedswesen ist ein zentrales Element der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitssystem: Als „Konfliktlöser“ zwischen Leistungserbringern und Krankenkassen dienen die Schiedsämter und -stellen dem Ausgleich der unterschiedlichen Interessen. Das Procedere der Entscheidungsfindung ist gesetzlich vorgegeben.

Die gemeinsame Schiedsstelle ist beim GKV-Spitzenverband angesiedelt und besteht aus jeweils fünf Vertretern der Krankenkassen und der Apotheker sowie aus einem unparteiischen Vorsitzenden und zwei weiteren unparteiischen Mitgliedern. Den Vorsitz im Verfahren über den Kassenrabatt übernimmt Dr. Rainer Daubenbüchel, ehemaliger Chef des Bundesversicherungsamtes (BVA); seine Stellvertreter sind die beiden Rechtswissenschaftler Professor Dr. Ingwer Ebsen (Frankfurt) und Professor Dr. Christian Starck (Göttingen).

Über den Vorsitzenden und die zwei unparteiischen Mitglieder sollen sich die Parteien einigen. Das Dreiergremium arbeitet ehrenamtlich und ist an Weisungen nicht gebunden. Jedes Mitglied der Schiedsstelle hat eine Stimme. Die Entscheidungen werden mit der Mehrheit der Mitglieder getroffen. Ergibt sich keine Mehrheit, gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.

Die Aufsicht über die Geschäftsführung der Schiedsstelle hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG). Das Ministerium regelt durch Rechtsverordnung die Zahl und die Bestellung der Mitglieder.

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