Kommission soll Importquote prüfen APOTHEKE ADHOC, 13.01.2020 15:25 Uhr
Die Importquote für Apotheken hat zuletzt deutlich gewackelt. Doch auf Druck des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) wurde die Regelung letztlich nur reformiert und nicht gänzlich abgeschafft. Jetzt gibt es einen neuen Angriff auf die Quote – diesmal von den tschechischen Nachbarn. Die EU-Abgeordnete Kateřina Konečná hat bei der EU-Kommission nachgefragt, ob die deutsche Regelung überhaupt mit EU-Recht vereinbar ist.
Mit einer schriftlichen Frage hat sich Konečná am 5. Dezember an die EU-Kommission gewandt. Ihr Thema: Deutschland und der erzwungene Import vom Arzneimitteln. Die linke EU-Abgeordnete kritisiert, dass die Krankenkassen hierzulande Apotheker dazu anhalten, bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel das verordnete Präparat durch einen günstigeren Import zu ersetzen. Das habe zur Folge, dass diese unersetzlichen Medikamente in den exportierenden Ländern fehlen würden.
Gegenüber der Kommission beschreibt Konečná näher, wie die Importquote zwischen GKV-Spitzenverband und Deutschen Apothekerverband (DAV) im Rahmenvertrag vereinbart wurde – ermächtigt durch deutsches Recht. Auch die Bonus/Malus-Regelung erklärt die Abgeordnete. „Apotheken versuchen daher so oft wie möglich günstigere Importe abzugeben”, ist Konečná überzeugt.
Mit dem neuen Rahmenvertrag, der Anfang Juli in Kraft getreten ist, hat sich das Problem aus Sicht der EU-Abgeordneten noch verschärft. Denn die Vertragspartner hätten sich darauf verständigt, mit Importen nunmehr 2 Prozent Einsparungen zu erzielen – statt wie bisher 0,5 Prozent. Seitdem habe sich das Volumen der Importe verdoppelt. Ihr Vorwurf: Deutschland ziehe mit seiner Gesetzgebung Arzneimittelbestände aus den betroffenen Ländern ab.
Konečná möchte daher von der EU-Kommission wissen, ob die nationale Gesetzgebung der Bundesrepublik mit den Vorschriften des EU-Binnenmarkt in Einklang steht und ob die Brüsseler Behörde gegebenenfalls gesetzgeberisch eingreifen werde, um das Problem zu lösen, oder den Mitgliedsstaaten juristische Instrumente an die Hand geben werde, um sich vor der bestehenden Praxis zu schützen.
Der überarbeitete Rahmenvertrag sieht eine neue Staffelung des Mindestpreisabstands zwischen Import und Original vor: 15 Prozent bis zu einem Preis des Arzneimittels von 100 Euro, in der nächsten Staffel bis 300 Euro pauschal mindestens 15 Euro. Für Arzneimittel, die mehr als 300 Euro kosten, beträgt der Mindestpreisabstand 5 Prozent. Zur Erfüllung der Quote tragen nur Importarzneimittel bei, die den entsprechenden Abstand zum Original wahren. Unter dem Strich ist eine Einsparung von 2 Prozent vom theoretischen Umsatz je Apotheke zu erzielen, wobei Filialen als Unternehmensteil einer Apotheke gelten.
Der DAV hatte sich – unterstützt durch den damaligen AOK-Regionalchef Dr. Christopher Herrmann – für eine komplette Abschaffung der Importregelung eingesetzt. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte im November 2018 zunächst einen Gesetzentwurf vorgelegt, in dem die Importklausel eingeschränkt werden sollte, Mitte Januar 2019 wollte Spahn die Klausel dann in einem überarbeiteten Gesetzentwurf sogar komplett abschaffe. Doch nach öfffentlich gewordenen internen E-Mails und Vorlagen hat sich das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) von Peter Altmaier (CDU) massiv für den Erhalt der Importregelung eingesetzt.