Alle profitieren davon, wenn die Kassen mit dem Geld ihrer Versicherten sorgsam umgehen. Sie sind dazu übrigens auch verpflichtet. Deshalb ist es nachvollziehbar, dass Kassen nach weiteren Einsparmöglichkeiten suchen. Beispielsweise über Ausschreibungen. Die Behauptung allerdings, dass sich damit die Versorgung verbessern würde, ist eine grobe Unverschämtheit. Ein Kommentar von Alexander Müller.
Nachdem das Bundessozialgericht (BSG) den Kassen den Freibrief ausgestellt hat, Zyto-Verträge in den Markt zu retaxieren, ist nun kein Halten mehr. Barmer, TK und KKH schreiben zusammen ein Fünftel des Marktes aus, die noch fehlenden AOKen dürften beizeiten nachziehen. Spätestens in einem Jahr könnte der gesamte GKV-Markt unter Vertrag stehen.
Die Kassen versprechen sich davon hohe Einsparungen. Die AOK Rheinland/Hamburg hat 30 Prozent in den Raum geworfen, die Ersatzkassen wollen ebenfalls im deutlich zweistelligen Prozentbereich sparen. Das sind allerdings Schätzungen, die von der Branche kritisch hinterfragt werden – schon wegen des hohen Umsatzanteils nicht rabattierbarer Originalpräparate. Hier werden erst die Erfahrungen zeigen, welche Summen realistisch sind.
Mit einer Stellschraube erhöhen die Kassen allerdings tatsächlich den wirtschaftlichen Druck auf die Apotheken immens: Verwürfe dürfen nicht mehr zu Lasten der Kassen abgerechnet werden, sondern müssen eingepreist werden. Gewiss ist das aktuelle System der Abrechnung im GKV-Kollektiv für chronisch misstrauische Kassen unbefriedigend. Da aber jeder einzelne Verwurf zumindest mit einer Kasse abgerechnet und dokumentiert wird, ließe sich ohne größeren Aufwand Transparenz herstellen.
Aber die Kassen wollen gar keine Transparenz. Sie wollen einfach nur den Teil des Arzneimittels bezahlen, den ihr Versicherter erhält. Auf dem Rest des schnell unbrauchbaren Anbruchs sollen die Apotheker sitzen bleiben. Müssen sie aber nicht, verkündet Barmer-Chef Dr. Christoph Straub. Denn die Anbrüche ließen sich ohne Weiteres „ein paar Wochen“ lang nutzen, zeitkritisch werde es erst ab Herstellung der Infusion. Die Apotheken werden also von den Ersatzkassen unmittelbar aufgefordert, Arzneimittel zu verwenden, für deren Haltbarkeit, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der jeweilige Hersteller keinerlei Haftung mehr übernimmt.
Man kann darüber streiten, ob die Hersteller aus Eigeninteresse zu kurze Vorgaben bei der Haltbarkeit machen. Dem Problem ließe sich mit entsprechende Anforderung an die Studien bei der Zulassung begegnen. Auch müssen echte wissenschaftliche Erkenntnisse in die Fachinformation aufgenommen werden. Aber diese muss doch bitte für die Apotheken verbindlich sein. Die Haltbarkeit eines hochwirksamen Krebsmedikamentes sollte nicht nach Gutdünken bestimmt werden. Oder wie meint Straub das, wenn er sagt, „ewig“ seien die Ausgangsstoffe nun auch nicht haltbar?
Auch widersprechen sich die Ersatzkassen, wenn sie mit ihrer Ausschreibung angeblich einer Monopolisierung der Herstellbetriebe entgegenwirken wollen und andererseits einen Rückgang der Verwürfe durch Zentralisierung der Herstellung prognostizieren. Nur mit letzterem Punkt dürften die Kassen richtig liegen. Denn Masse wird zur entscheidenden Größe, um den Anteil der Verwürfe klein zu halten.
Die Kassen können sich eine wohnortnahe Versorgung gerne einreden. Aber selbst bei 246 Regionallosen bleiben rund 17 Prozent der aktuell 300 herstellenden Apotheken zwangsläufig ohne Vertrag. Da eine Apotheke bis zu vier Lose gewinnen kann, ist rechnerisch auch eine Komplettversorgung mit 62 Apotheken möglich. Und damit wollen Barmer & Co. also näher an die Onkolgen und Krebspatienten heranrücken? Das ist eine interessante Rechnung.
Genauso plausibel ist die Überlegung, 20 oder 30 Prozent der Ausgaben sparen zu können und gleichzeitig die Qualität der Versorgung zu verbessern. Die AOK begründet diese Vermutung so: Der Zyto-Markt sei „sehr anfällig für Korruption“, Wirtschaftlichkeitsreserven kämen nicht beim Versicherten an. Unbestritten sind unter den Zyto-Apothekern schon sehr schwarze Schafe auffällig geworden. Aber daraus auf den gesamten Markt zu schließen, ist ungerecht und nur geeignet, die Debatte zu verkürzen.
Fakt ist, dass sich die Ärzte ohne Ausschreibung aussuchen können, mit welcher Apotheke sie zusammenarbeiten möchten. Man kann hinter jeder Entscheidung Korruption vermuten oder zugestehen, dass manchmal auch Qualitätskriterien eine Rolle spielen. Und so verweist die AOK in ihrem Dossier zur „Mär und Wirklichkeit“ bei den Ausschreibungen zwar auf den TV-Beitrag zur „Krebs-Mafia“, nicht aber auf die verschiedenen Reportagen zu den teils massiven Versorgungsproblemen.
Die onkologischen Praxen befürchten ein wachsendes Chaos, je mehr Kassen exklusive Zuschläge vergeben. Denn die Zusammenarbeit mit verschiedenen Apotheken je nach GKV-Karte des Versicherten macht die Versorgung nicht einfacher. Dass Barmer-Chef Straub vermutet, dass sich meistens dieselbe Apotheke bei allen Rabattrunden durchsetzt, ist nicht mehr als ein frommer Wunsch.
Wenn sich große Kassen wie Barmer, TK und KKH zusammen tun, mag dies den Aufwand in der Praxis reduzieren. Von der Vielfalt auf der Anbieterseite haben sich die Chefs dann aber ganz offensichtlich verabschiedet.
Die Ersatzkassen reden sich ihre Ausschreibung schön, auch wenn sie selbst keine Fans sind. Das hat TK-Chef Baas gesagt, und auch die Barmer hatte über Jahre kein Interesse mehr an den Verträgen. Doch weil AOK und DAK ihre Verwürfe auf die anderen Kassen abwälzen, mussten diese offenbar reagieren. Versagt hat die Politik, die viel zu lange untätig zugesehen hat. Denn dass die Kassen ihre Macht auf Gedeih und Verderb ausspielen würden, war am Tag der Urteilsverkündung des BSG klar.
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