Comeback der Apothekenwahlfreiheit Alexander Müller, 07.10.2016 11:13 Uhr
Die Politik hat lange zugesehen, jetzt will Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) durchgreifen: Die umstrittenen Zyto-Ausschreibungen sollen verboten werden. Wenn das Parlament mitspielt, wird bei der Versorgung von Krebspatienten wieder Wahlfreiheit hergestellt. Das ist ein gutes Signal für alle Apotheker. Ein Kommentar von Alexander Müller.
Nachdem das Bundessozialgericht (BSG) das Recht von Krebspatienten auf freie Wahl der Apotheke mit einem Federstrich aufgehoben hatte, rollte die Zyto-Lawine los. Denn die Kasseler Richter hatten den Kassen gleichzeitig das scharfe Schwert der Nullretaxationen in die Hand gegeben. Einige Apotheken, die zuvor ihre Patienten auf deren expliziten Wunsch weiter versorgt hatten, wurden an die Grenze des Ruins retaxiert.
Danach war kein Halten mehr: Die AOK Hessen schrieb neu aus, ebenfalls die AOKen Nordost und Rheinland/Hamburg. Die DAK schloss sich mit dem Kassendienstleister GWQ zusammen, die Knappschaft startete eine eigene Runde. SpectrumK setzt auf Open-house-Verträge und unlängst wurde die Mega-Rabattrunde von Barmer, TK, KKH und Deutscher BKK veröffentlicht.
Die Kassen fühlten sich doppelt zur Eile getrieben: Zum Einen wegen der Verwürfe. Da die Apotheken diese in den AOK-Angeboten einpreisen mussten – was sie betriebswirtschaftlich zu einem totalen Blindflug zwingt –, fürchteten die anderen Kassen, dass die Verwürfe künftig ihnen in Rechnung gestellt würden. Also schrieben alle aus – mit derselben Verwurfsklausel.
Zum Anderen aber wurde der öffentliche Widerstand gegen die Verträge immer größer. Die ABDA war schlau genug, eine breite Koalition mit den Ärzten zu schließen. Allein auf die Apotheker hätte die Politik vermutlich nicht gehört. Auch in der Praxis beschwerten sich Ärzte und Patienten, die Apotheker warnten vor einem Ausdünnen der flächendeckenden Versorgung. Die Kassen wollten deshalb Fakten schaffen. Bis die Politik aktiv werden würde, sollten die Verträge längst laufen. Zum Start des Konsortiums um die Barmer wurde explizit darauf hingewiesen, dass man eine Ausschreibung nicht einfach so wieder stoppen dürfe – aus wettbewerbsrechtlichen Gründen.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) begegnet dem mit einem schlauen Schachzug. Exklusive Verträge werden künftig verboten sein, die laufenden aber einfach ausgehebelt: Explizit soll im Sozialgesetzbuch festgeschrieben werden, dass die freie Apothekenwahl bestehen bleibt. Onkologen können also weiter mit der Apotheke zusammenarbeiten, die aus ihrer Sicht die beste Leistung bringt. Dass die Kassen immer Einzelfälle korrupter Gespanne als Gegenargument ins Feld führen, hat die Regierung nicht blenden können. Bis zum Beweis des Gegenteils darf man nämlich auch bei Onkologen und Zyto-Apothekern davon ausgehen, dass sie nicht kriminell sind.
So schön es ist, dass die Regierung den Unglücksfall des BSG-Urteils wieder rückgängig machen möchte – auf der sicheren Seite sollten sich die Apotheker nicht wähnen. Wie überemotional, ja beinahe rachsüchtig, die Kassen in dieser Frage sind, zeigt die Veröffentlichung vom gestrigen Abend, als der GKV-Spitzenverband auf die vermeintlich falschen Angebote der Apotheker zu Einsparungen verwies. Zu dieser Zeit kursierte schon der Entwurf für die Gesetzesänderung.
Die Kassen werden also alles versuchen, um ihre Verträge zu retten: politisch und notfalls wieder mit Retaxationen. Sie könnten etwa – wie in anderen Bereichen – die Versorgung zwar an alle Apotheken freigeben, die Erstattung aber auf ihre Rabattpreise begrenzen. Ob das zulässig wäre, ist dabei leider nicht die entscheidende Frage, sondern ob sie damit vor dem BSG durchkämen.
Die Apotheker werden sich in Sachen Preistransparenz gut anstellen und den Kassen damit ein Angebot unterbreiten müssen. Einsparungen in diesem Bereich sind offensichtlich noch möglich, sonst hätten sich nicht doch noch Apotheker an den Ausschreibungen beteiligt. Bis zu welchem Punkt eine hochwertige Versorgung noch möglich ist – Stichwort Haltbarkeit – ist am Ende Verhandlungssache.
Dass Sparen bis zum Letzten nicht immer richtig ist, hat die Entwicklung auf dem Hilfsmittelmarkt gezeigt. Es ist sehr vernünftig, dass die Politik bei der Versorgung schwerkranker Menschen nicht erneut wartet, bis es zu spät ist. Denn im Inko-Markt lässt sich eine flächendeckende Versorgung wieder herstellen – im Zyto-Markt droht sie final zerstört zu werden. Deshalb ist die politische Kehrtwende auch ein Erfolg für alle Apotheken: Exklusivverträgen in der Versorgung wird damit eine Absage erteilt.