Kommentar

Spahns Nullnummer

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Berlin -

Das Bundesgesundheitsministerium darf sich den Platz an der Sonne nicht über eine Kooperation mit Google erschleichen. Das ist die gute Nachricht aus der Entscheidung des Landgerichts München. Die schlechte: Ein Bundesminister muss von einem Gericht darüber belehrt werden, dass sein Deal mit einem der Tech-Riesen ein Kartellverstoß ist.

Gegen das Ansinnen des BMG, den Bürger:innen selbst Informationen zu Gesundheitsthemen an die Hand zu geben, ist überhaupt nichts einzuwenden. Das tun etliche regierungsnahe oder sogar einzelnen Ministerien direkt zugeordnete Institutionen seit jeher. Solange für die Nutzer:innen klar ist, wer Absender der Botschaft ist, ist so ein „Staatsfunk“ kein Anlass zur Klage. Auch inhaltlich kann man zum Beispiel Mitteilungen des RKI die gebotene Neutralität durchaus zugestehen. Aber das gilt mit Sicherheit nicht für alles, was ein Gesundheitsministerium zu gesundheitspolitischen Fragen zu sagen hat.

Das BMG hat sich vor Gericht aber tatsächlich damit verteidigt, in presseähnlichen Veröffentlichungen „neutral, sachlich und evidenzbasiert“ zu informieren. Wer sich dagegen für Homöopathie interessiere, könne ja das Portal von Burda zurate ziehen. Die Hybris die aus dieser nunmehr gerichtsbekannten Haltung zeigt, schimmert auch an anderen Stellen durch. So fühlen Spahn und seine Mitstreiter vor dem Landgericht schon falsch aufgehoben: Die eigene hoheitliche Tätigkeit sei der kartell- und lauterkeitsrechtlichen Prüfung entzogen, so das Argument. Wenn überhaupt, sei die Sache damit ein Fall für die Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Minister Spahn nutzt sein Amt, eine Kooperation mit Google zu schließen, um mit den eigenen Botschaften ganz oben bei den Suchergebnissen aufzutauchen. Dabei kommt es nicht einmal darauf an, ob so eine Bevorzugung mit Steuermitteln finanziert wurde oder – wie das BMG beteuert – kein Geld geflossen ist. Nicht-monetäre Vergütungsmodelle sind vielleicht sogar noch schlimmer. Wenn Google für Spahn einen Platz 0 auf Ergebnisseite einführt, dann schuldet der Minister dem Tech-Riesen etwas, ausgesprochen oder nicht. Wobei: Das BMG hat vor Gericht bestritten, dass Google eine marktbeherrschende Stellung auf dem deutschen Markt für allgemeine Suchmaschinen habe. Vielleicht sollten sie im BMG mal Google googeln.

Dass Spahn auf den Platz ganz oben solchen Wert legt, dass er den kollektiven Aufschrei der Presse gegen die Wettbewerbsverzerrung überhört und sich lieber verklagen lässt, wirft kein gutes Licht auf den Minister. Nach dem Villa-Gate zeigt er sich zum zweiten Mal entschieden pressefeindlich und hat das jetzt auch noch schriftlich von Gericht.

 

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