Kommentar

Plan B mit Apotheken

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Der Streit um die Pille danach wird zur gesundheitspolitischen Grundsatzfrage: Dürfen kirchliche Grundsätze über der Therapiefreiheit stehen? Im NRW-Gesundheitsministerium sieht man keinen Pflichtverstoß darin, dass katholische Krankenhäuser ihren Ärzte verbieten, die Pille danach zu verschreiben. Wie auch, wenn jede zweite Klinik einen kirchlichen Träger hat. In solchen Fällen müsse die Versorgung eben auf anderen Wegen organisiert werden.

Abgesehen von der Frage, wie unabhängig medizinische Entscheidungen sein sollten, machen sich SPD und Grüne in den Ländern schon dafür stark, dass die Pille danach aus der Rezeptpflicht entlassen wird. Die Apotheker könnten dann – nach einer entsprechenden Beratung – das Notfallkontrazeptivum einfach abgeben. Gut also, dass es die selbstständigen Apotheker gibt, die zur Abgabe verpflichtet und nicht an Weisungen eines kirchlichen Trägers oder eines Konzerns gebunden sind.

Daran sollten auch jene Gesundheitspolitiker von SPD und Grünen denken, die so gerne das Fremd- und Mehrbesitzverbot abschaffen würden. Als Angestellte einer Kette wären nämlich auch Apotheker an Weisungen ihres Arbeitgebers gebunden. Wer weiß, welche Interessenkonflikte sich dann ergeben könnten.

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