In zwei Wochen gibt es die „Pille danach“ als „OTC-Pille danach“. Der Hersteller HRA Pharma faltet schon die neuen Packungen, der Gesetzgeber zimmert den rechtlichen Rahmen fertig. Es wird relativ viel geregelt: Die Erstattungsfähigkeit für junge Frauen bleibt erhalten, dem Werbeverbot wird sich ein Versandverbot anschließen, sogar über konkrete Beratungsvorgaben wird diskutiert. Doch beim Preis vertraut die Politik auf das Verantwortungsbewusstsein der Apotheker. Ein Kommentar von Alexander Müller.
Über die Entlassung von Notfallkontrazeptiva aus der Rezeptpflicht wird nicht erst seit gestern gestritten. Entsprechend wurde so ziemlich jede Facette schon beleuchtet. Die Apotheker selbst hatten vor zwei Jahren einen Festpreis ins Spiel gebracht, sollte es die „Pille danach“ tatsächlich als OTC geben. Der Grund: Apotheken sollten keine Sonderangebote für Notfallkontrazeptiva anbieten, die einer gut durchdachten Anwendung des Präparats entgegenstehen.
Offenbar ist die Politik nicht der Ansicht, den Berufsstand vor sich selbst schützen zu müssen. Bislang jedenfalls sind keine Einschränkungen bei der Preisbildung vorgesehen. Die Preisdumping-Gefahr hätte erfahrungsgemäß auch eher im Internet gelauert.
Wenn der Gesetzgeber die „Pille danach“ dem Versandhandel aber ohnehin vorenthalten will, ist diese Lücke schon geschlossen, bevor sie sich auftut. Denn in der Apotheke um die Ecke eignen sich Happy-Hour-Angebote zu diesem Produkt wahrlich nicht – wenn sie sich überhaupt jemals eignen.
In der Diskussion geht es interessanterweise fast nie darum, dass es nicht nur Discount-, sondern auch Wucherangebote geben könnte. Denn nach den Gesetzen des Marktes müsste der Preis der OTC-Notfallverhütungsmittel eigentlich durch die Decke gehen. Für Preisvergleiche und Schnäppchenjagd werden die wenigsten Kundinnen in dieser Situation einen Kopf haben.
Es ist kleines Wirtschafts-Einmaleins, dass der Preis, den ein Verbraucher bereit ist zu bezahlen, mit dem Bedürfnis steigt, das Produkt zu bekommen. Deshalb ist am Flughafen alles so teuer und deshalb sind verschreibungspflichtige Arzneimittel preisgebunden.
In ihrer Rolle als e.K. müssten Apotheker die „Pille danach“ also eigentlich zum Höchstpreis anbieten. Werden sie aber nicht. So ist nicht nur die allgemeine Erwartungshaltung der Branche, sondern offensichtlich auch in der Politik. Der Gesetzgeber vertraut auf die ethische Standfestigkeit des Berufsstandes. Und er tut das mit Recht.
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