Perspektivpapier beschlossen – und jetzt? Julia Pradel, 18.09.2014 15:25 Uhr
Die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker hat sich eine Zukunftsperspektive gegeben. Mehr als ein Jahr lang haben die Pharmazeuten an dem Papier „Apotheke 2030“, das zunächst noch ein Leitbild sein sollte, gearbeitet. Heute wurde es verabschiedet. Doch die eigentliche Arbeit geht damit erst los. Schon in der ersten Debatte über die strategische Ausrichtung zeigte sich, dass zwar alle wesentlichen Protagonisten für das Leitbild stimmten, es aber durchaus unterschiedliche Meinungen zum weiteren Vorgehen gibt.
So zeigten sich Diskrepanzen bei Themen wie Arzneimittelsicherheit, Medikationsmanagement und Medikationsanalyse. Dabei ging es um die Frage, was Apotheker heute bereits können und künftig können sollten: Professor Dr. Gerd Glaeske lobte das Perspektivpapier als „sehr zielführend“ und sprach sich für unterschiedliche Spezialisierungsgrade und damit verbunden für eine differenzierte Vergütung aus. Stefan Fink vom Thüringer Apothekerverband, der das Papier zuvor ähnlich gelobt hatte, stellte klar, dass das so aber nicht gemeint gewesen sei: Fachapotheken nach dem Vorbild von Fachärzten seien nicht das Ziel. Spätestens da war sie zu spüren – die Angst, zuviel zu wollen und hinter den ehrgeizigen Zielen zurückzubleiben.
Auch beim Studium ist die Linie noch nicht stringent: Während einige Delegierte – mit Verweis auf das Perspektivpapier – mehr Inhalte für die zukünftigen Apothekeninhaber, darunter Betriebswirtschaft und Kommunikation sowie neue Möglichkeiten zur Spezialisierung fordern, setzen sich andere – ebenfalls mit dem Perspektivpapier im Rücken – für mehr Wissenschaftlichkeit und eine einheitliche Ausbildung für alle Bereiche ein.
Dass das Perspektivpapier an einigen Stellen bewusst vage gehalten wurde, kann zwar auch als Vorteil und Stärke dargestellt werden. Es drängt sich aber doch die Frage auf, was ein solches Papier bringt, wenn nun doch noch über alles diskutiert werden muss. Zumindest wird die sogenannte Basis ihrer Standesvertretung angesichts dieser Beliebigkeiten eine Bevormundung kaum vorwerfen können.