Always expect the unexpected: Nach der AOK Plus hat auch die AOK Nordost angekündigt, Nullretaxationen aufgrund von Formfehlern vertraglich auszuschließen. Warum nur? Hatten nicht Bundessozialgericht (BSG) und Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Höchststrafe wegen ihrer erzieherischen Komponente für zulässig erklärt. Dass die Kassen jetzt scheinbar davon abrücken, könnte taktisch motiviert sein.
Zwei Jahre lang hatten Apotheker und Kassen über eine Lösung zu Nullretaxationen verhandelt. Im Frühjahr 2013 stand ein Kompromiss, doch am Ende unterzeichnete der GKV-Spitzenverband den ausgehandelten Rahmenvertrag nicht. Einige Kassen wollten das BSG-Urteil abwarten – insbesondere die AOK wird in diesem Zusammenhang gerne genannt.
Das ausgerechnet aus diesem Lager nun Entgegenkommen signalisiert wird, macht misstrauisch. Nicht nur, dass die Formulierung bei genauerer Betrachtung für eine enge Auslegung spricht.
Auch der Zeitpunkt passt irgendwie so gar nicht: Aus einem Verständnis für die Apotheker heraus werden die Kassen jedenfalls nicht auf ein Instrument verzichten, das einige von ihnen nach der höchstrichterlichen Freigabe als legitime Gelddruckmaschine entdeckt haben. Apotheken sind schließlich leichte Beute.
Vielleicht haben die Aussagen der Politiker die Kassen alarmiert. Zwar hatte das Bundesgesundheitsministerium erklärt, zumindest bei Nichtbelieferung von Rabattarzneimitteln keinen Handlungsbedarf zu sehen. Doch zumindest die Gesundheitsexperten der Fraktionen wollen die Apotheker – wie andere Leistungserbringer auch – vor überzogenen Maßnahmen und reiner Willkür schützen.
An diesem Punkt waren wir schon einmal: Union und FDP wollten 2012 eine gesetzliche Retaxregelung finden.Doch dann wurde die Idee fallen gelassen. Ihm sei aus dem Ministerium und von den Apothekern gemeldet worden, dass sich das Thema beruhigt habe, sagte Jens Spahn (CDU) später. Die Apotheker wären gut beraten, diesmal auf Nummer sicher zu gehen.
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