Kommentar

Apotheken sind die sichere Lösung

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Berlin -

Dass das Kölner Verwaltungsgericht schwer kranken Patienten in Ausnahmefällen den Eigenanbau vom Cannabis erlaubt, kann nur ein erster Schritt sein. Die medizinische Anwendung der Droge muss in Deutschland etwas Normales werden. Man kann von Patienten, die unter Schmerzen leiden oder zum Teil in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, nicht verlangen, ihre Betäubungsmittel (BtM) zu Hause selbst anzubauen.

Die meisten Betroffenen dürfte das ohnehin überfordern: Nicht jeder hat Zeit, Ausrüstung, Platz, ausreichend gärtnerisches Geschick und Geduld für den Anbau. Zudem würden die geforderten Sicherungsmaßnahmen finanzielle Mittel verschlingen, die viele dieser Menschen ohnehin nicht haben.

Das sind aber nur die praktischen Aspekte des Problems. Aus pharmazeutischer Sicht ist der Eigenanbau eine Katastrophe: Wie soll ein Patient Qualität und Wirkstoffgehalt seines daheim angebauten BtM überprüfen oder sichern?

Die Auflagen für Apotheken mit Ausnahmegenehmigung sind nicht umsonst so streng: Sie geben ein Produkt von kontrollierter Qualität ab und verfügen in der Offizin über die notwendigen Sicherungsmaßnahmen. Würden jetzt noch die Kassen mitziehen, wäre das optimal für die Patienten.

Zwar gibt es mit dem Mundspray Sativex von Almirall bereits ein cannabishaltiges Fertigarzneimittel in Deutschland. Das Präparat ist zugelassen als Zusatztherapie für MS-Patienten mit unkontrollierbaren Spastiken, die mit einer anderen Medikation nicht hinreichend behandelt werden können. In bestimmten Fällen erstatten Krankenkassen auch die Behandlungskosten.

In der Praxis kommen manche Patienten aber mit dem Rauchen oder Essen von Cannabis besser zurecht als mit dem Spray. Das ist anerkannt, sonst gäbe es überhaupt keine legale Abgabe von Cannabis in Apotheken.

Die Kassen erstatten die Kosten für Cannabisblüten aber nicht, weshalb die Kölner Richter jetzt in Einzelfällen den Eigenanbau erlauben. Zu Recht hat der SPD-Gesundheitsexperte Professor Dr. Karl Lauterbach gefordert, dass sich das ändern müsse. Lauterbach kann sich sogar Rabattverträge für Medizinal-Cannabis vorstellen.

Die Bedingungen für eine Kostenübernahme sind erfüllt: Cannabis hilft einer Patientengruppe, bei der alle anderen Medikamente und Therapien versagt haben. Die Kosten für das Medizinal-Cannabis sind hoch und können kaum selbst getragen werden – die Kläger und andere Betroffene berichten von Ausgaben von 400 bis 1000 Euro im Monat.

Rund 15 Euro pro Gramm kostet medizinisches Cannabis in der Apotheke. Derzeit verfügen 272 Patienten über eine Genehmigung der Bundesopiumstelle für den Kauf von Cannabisprodukten in Apotheken. Die finanzielle Belastung für die Kassen dürfte sich also in Grenzen halten. Die Privatplantage der Patienten sollte jedenfalls nicht die Antwort des Gesundheitssystems sein.

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