Kommentar

Nacktscanner für Apotheken

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Berlin -

Für die Abwicklung der Notdienstpauschale müssen sich die Apotheker gegenüber dem Deutschen Apothekerverband (DAV) nackig machen. Dass die Rechenzentren und Kammern nicht nur alle Rezept- sondern auch Personen- und Unternehmensdaten an den DAV weiterleiten, ist gleich in mehrfacher Weise bedenklich. Es bleibt die Frage, warum die ABDA dies im Gesetzgebungsverfahren nicht verhindern konnte.

Dem DAV stehen künftig viele sensible Daten über die Apotheken zur Verfügung. Der Notdienst-Fonds wird über eine Erhöhung des Festzuschlags finanziert – dem Verband werden daher sowohl im GKV- als auch im PKV-Bereich genaue Zahlen darüber geliefert, wie viele Rx-Packungen jede Apotheke abgibt.

Abgesehen vom OTC-Geschäft könnte sich der Verband somit theoretisch ein ziemlich konkretes Bild über den Umsatz der Pharmazeuten machen. Insbesondere Apotheker, die nicht oder nicht mehr Verbandsmitglied sind, dürfte das stören. Und: Muss ein freier Verband, der seine Mitglieder gegenüber der Politik vertritt, so viel über seine Mitglieder wissen?

Wenn es denn wenigstens eine vernünftige Gegenleistung gäbe, werden andere Apotheker denken. Gerade Stadtapotheken leisten vergleichsweise selten Notdienste. Wer gibt schon gerne seine Personen- und Umsatzdaten preis, wenn dafür eine Pauschale von 250 Euro im Monat herausspringt?

Noch schlimmer ist: Die Apotheken haben keine andere Wahl. Das ANSG ist heute im Bundesgesetzblatt erschienen – dort ist festgehalten, dass sie dem DAV diese Daten zur Verfügung stellen müssen. Tun sie das nicht, handeln sie gesetzwidrig. Den Pharmazeuten bleibt keine andere Wahl, als dem DAV zu vertrauen.

Widerspenstigen Apothekern droht die „DAV-Polizei“: Laut Gesetz ist der Verband ab August bemächtigt, die Geschäftsräume von Apothekern zu durchsuchen, wenn diese keine Angaben machen wollen.

Das Alles wussten die ABDA und der DAV. Zwar war das Bundesgesundheitsministerium (BMG) mit der Idee, die Pauschale über das Fixhonorar zu finanzieren, sehr spät um die Ecke gekommen. Trotzdem hat die ABDA dieses wahnwitzig kompliziert aufgebaute und datenschutzrechtlich bedenkliche Gesetz nie hinterfragt. Von den Apotheker-Funktionären hörte man nur, dass man zufrieden sein könne, überhaupt noch etwas bekommen zu haben.

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