Nullretaxationen sind ein Berufsrisiko. So hat es das Bundessozialgericht entschieden. Und das Bundesverfassungsgericht sieht es genauso: Wenn man Apotheker zu beflissenen Vasallen der Kassen erziehen will, dann müssen Fehler streng bestraft werden. Das klingt nicht nur nach vorsintflutlicher Pädagogik, sondern auch nach einem Totalverlust an Verhältnismäßigkeit.
Üblicherweise wägen Richter die Umstände ab, wenn sie das Strafmaß festsetzen. So spielen nicht nur die Schwere der Tat und ihre Auswirkungen eine Rolle, sondern auch die Beweggründe des Delinquenten, die Umstände und seine Kooperationsbereitschaft bei der Aufklärung.
Doch das scheinen die Karlsruher Richter vergessen zu haben: So lässt sich kaum erklären, warum es verhältnismäßig sein soll, dass Apotheker am Ende auch wegen Formfehlern auf fünfstelligen Beträgen sitzen bleiben sollen.
Die Richter argumentieren vielmehr mit der Abschreckung: Wenn die Strafe nur ordentlich hoch ist, dann wird schon jeder aufpassen. Dann geschehen keine Fehler und dann gibt es keine Nullretaxationen mehr. Und das war ja der Zweck der Angelegenheit. Nach dieser Logik könnte auch gleich lebenslange Haft verhängt werden – mehr Abschreckung geht kaum.
APOTHEKE ADHOC Debatte