Kommentar

Honorar kommt nicht von Algebra Alexander Müller, 27.07.2016 10:20 Uhr

Berlin - 

Die Apotheker sollen endlich mehr Geld für die Herstellung von Rezepturen und die Dokumentation bei der BtM-Abgabe bekommen. Das ist eine gute Nachricht. Die schlechte Nachricht: Noch haben sie nichts bekommen. Und schon liegen die ersten Schatten auf dem Gesetzentwurf. Man soll nichts schwarz malen, aber die Apotheker haben noch einen langen Weg zu gehen, bis sie tatsächlich eine Honorarerhöhung erhalten – wie auch immer diese dann ausfallen wird. Ein Kommentar von Alexander Müller.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hat sich überzeugen lassen. In seinem Pharmadialog-Gesetz will er die Apotheker berücksichtigen und insgesamt 100 Millionen Euro an sie verteilen. Und wenn die Apotheker jetzt frech werden, kann in der öffentlichen Kommunikation auch auf die Formulierung „dreistelliger Millionenbetrag“ umgestellt werden.

Natürlich landet ein Teil davon als Kassenabschlag im GKV-Topf und ein noch größerer Teil als Mehrwertsteuer bei Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU). Doch die Apotheker sollten sich nichts vormachen: In der politischen Wahrnehmung erhalten sie 100 Millionen Euro. Wie üblich wurde wohl auch in diesem Fall ein zuvor politisch vereinbarter Wert in versorgungsrelevante Beträge umgerechnet. Künftig soll es 2,91 Euro für die BtM-Doku geben.

So sieht es Gröhe vor. Nur: Der Gesundheitsminister hat in Honorarfragen der Apotheker gar nicht das Sagen. Zuständig ist das Wirtschaftsministerium, mithin Sigmar Gabriel (SPD). Sein Haus sagt zu Gröhes Vorschlag lakonisch, „die regierungsinterne Ressortabstimmung“ sei jetzt „eingeleitet“. Und erinnert im nächsten Satz daran, wer bei der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) die Feder führt.

Gabriel soll nicht besonders begeistert gewesen sein, dass Gröhe das Apothekenhonorar überhaupt angefasst hat. Immerhin läuft im BMWi noch das Forschungsprojekt zur AMPreisV, bei dem die Notwendigkeiten etwas aufwändiger berechnet – oder umgerechnet – werden. Auch darauf weist das BMWi in seiner Stellungnahme noch einmal ausdrücklich hin.

Gabriel kann im Rahmen der Ressortabstimmung die von Gröhe versprochene Honorarerhöhung also einfach wieder einkassieren. Oder er kann sie bei seinen eigenen Zahlenspielen verrechnen. Das ließe sich sogar relativ leicht rechtfertigen. Und das Forschungsfeld AMPreisV ist so weitläufig, dass sich ein politisch gewünschter Preis für eine Honorarerhöhung gut darin verstecken lässt.

Die SPD ist in diesen Fragen derzeit schwer berechenbar, da mit Professor Dr. Karl Lauterbach ein gesundheitspolitisch versierter Fraktionsvize mit einiger öffentlichen Strahlkraft sein eigenes Spiel spielt. Das zeigt sich beim Thema Vertraulichkeit der Erstattungspreise: Gabriel zeigt sich industriefreundlicher als seine Fraktion.

Und dann gibt es in der Fraktion ja noch die gesundheitspolitische Sprecherin Hilde Mattheis (SPD). Sie lässt nicht ab von ihrem Vorhaben, die Apothekenmarge bei hochpreisigen Arzneimitteln zu deckeln. Auch dieser Vorschlag lässt sich – ungeachtet der Versorgungsrealität – im Wahlkampf so leicht vertreten, dass die Gesundheitsexperten der Union mitziehen. Das parlamentarische Verfahren ist die nächste Unwägbarkeit – sofern Gabriel nicht vorher die Hand hebt.