Kommentar

Fixiert statt Fixum Alexander Müller, 11.02.2015 15:27 Uhr

Berlin - 

Das GKV-VSG geht seinen Gang und die Apotheker trotten nebenher. Die bisherigen Erfolge fallen bescheiden aus. Noch hofft die ABDA, mit ihrem Forderungskatalog durchzudringen und etwas tatsächlich Zählbares herauszuholen. Die Zeichen dafür stehen leider nicht besonders gut – trotz Mut machender Worte aus den beiden zuständigen Ministerien. Ein Kommentar von Alexander Müller.

In Honorarfragen sieht der Entwurf zum GKV-VSG bislang nur die Festschreibung des Kassenabschlags auf 1,77 Euro vor. Das war von der ABDA so gefordert worden und wird entsprechend als Erfolg gefeiert. Andererseits: Vom Ergebnis her waren die Apotheker seit der Freigabe des Abschlags 2009 mit Verhandlungen nicht so schlecht gefahren, der höchste Wert der vergangenen Jahre waren die vom Gesetzgeber mit dem AMNOG festgelegten 2,05 Euro.

Aufgrund der Systematik der Anpassung konnte der Kassenabschlag eigentlich nur nach unten korrigiert werden. Mit der Festschreibung ist dies nun nicht mehr möglich – deshalb hat der GKV-Spitzenverband auch zugestimmt. Die ABDA indes wollte die Fixierung nur in Verbindung mit einer regelmäßigen Überprüfung des Honorars. Im GKV-VSG taucht diese zentrale Forderung des DAV aber nicht auf.

Wenn jetzt BMG und BMWi einhellig behaupten, man spreche über die AMPreisV, ist das ein gutes Signal. Mehr aber auch nicht. Denn ein „Erörtern“ und die Klärung, „ob sich ein Änderungsbedarf ergibt“, kann am Ende auch bedeuten: Es gibt keinen Bedarf.

Die Apotheker müssen in Honorarfragen nicht nur Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) von ihrer Not überzeugen, sondern auch Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD). Und dass die Sozialdemokraten in Zeiten, in denen alle von steigenden Zusatzbeiträgen sprechen, ausgerechnet eine politische Zielgruppe des Koalitionspartners bedienen wollen, muss stark bezweifelt werden. In dieser Hinsicht kann man der Standesvertretung keinen Vorwurf machen.

So können sich die Apotheker eine Erhöhung ihres Fixhonorars mit Sicherheit schon vor Ende der Karnevalszeit abschminken. Es gibt aus der Politik keinerlei Signale, die 8,35 Euro in naher Zukunft anzufassen. Die ABDA hat in dieser Hinsicht auch keinen sicheren Stand. Nicht, dass es keinen Bedarf gäbe, aber im Vergleich sind die Zahlen der Apotheker aktuell besser als bei der vergangenen Honorarerhöhung. Und selbst die ist nicht üppig ausgefallen.

Der jüngste Erfolg war die Notdienstpauschale. Aktuell verlangt die ABDA noch einen Nachschlag beziehungsweise Ausgleich. Weil damit eher die kleinen Apotheken gestärkt werden, die viel Arbeit, aber wenig Ertrag haben, sind die Aussichten hier sogar gar nicht so schlecht. Mit demselben Argumentationsmuster fordert die ABDA auch eine Erhöhung des Rezepturzuschlags.

Die ABDA hat ein ganzes Bündel weiterer Wünsche und will es nach eigenem Bekunden weiter „auf ganzer Breite probieren“. Die Hoffnung: Irgendwas wird schon abfallen. Der CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn hatte die Apotheker schon früher vor zu vielen Bällen in der Luft gewarnt. Vielleicht sollte sich die ABDA lieber auf Fragen konzentrieren, die sich politisch besser kommunizieren lassen – und diese dann auch mal in die Öffentlichkeit tragen.

+++ APOTHEKE ADHOC Umfrage +++

Die ABDA hat noch Hoffnung für das Apothekenhonorar. Und Sie? Jetzt abstimmen! »