Kommentar

Apotheker: Schüchtern und bescheiden

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Berlin -

Drei Stunden Zeit, 49 Fragen und 47 Sachverständige. Das sind die Eckdaten der gestrigen Anhörung im Gesundheitsausschuss zum GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG). Während einige Experten mehrfach befragt werden, kamen andere gar nicht zu Wort. Man könnte es daher als Erfolg werten, dass sich ABDA-Geschäftsführer Dr. Sebastian Schmitz überhaupt äußern durfte. Aber ausgerechnet zu dem schon bereits im Gesetzentwurf verankerten Regelungen zu Nullretaxationen?

Jahrelang haben Apotheker über ungerechtfertigte Nullretaxationen geklagt – nun ist womöglich ein Ende in Sicht. Im GKV-VSG soll geregelt werden, dass sich Apotheker und Kassen darauf einigen müssen, in welche Fällen Retaxationen vollständig oder teilweise unterbleiben müssen. Dafür haben sie ein halbes Jahr lang Zeit, dann tritt – auf Wunsch der Apotheker – eine Schiedsstelle ein.

Nun könnte man, wie der Verband Zytostatika herstellender Apothekerinnen und Apotheker (VZA), der Ansicht sein, dass das nicht ausreicht und ein Verbot im Gesetz verankert werden soll. Aber so weit wollte Schmitz nicht gehen. Auf die Frage des Abgeordneten Tino Sorge (CDU), was man denn über den Gesetzentwurf hinaus für die Apotheker tun könne, erklärte der ABDA-Geschäftsführer lediglich, das es schön wäre, wenn die Frist verkürzt würde. Das war alles.

Auf die Steilvorlage von Sorge schien Schmitz ohnehin schlecht vorbereitet. Nach einem wirtschaftlich bedeutsamen Fall gefragt, in dem Krankenkassen aufgrund von Formfehler retaxiert haben, erklärte der ABDA-Geschäftsführer: „Das können mal 10 Euro sein, mal 100 Euro.“ Es habe in Baden-Württemberg aber auch Fälle im fünfstelligen Bereich gegeben. „Das halten wir für unangemessen.“

Das dürften betroffene Apotheker, gelinde gesagt, für Understatement im falschen Moment halten. In der Diskussion um Nullretaxationen fielen immerhin schon Begriffe wie „völlig inakzeptabel“ oder „existenzbedrohend“. Dass Schmitz nur auf Einzelfälle im fünfstelligen Bereich verwies, ist nicht nachzuvollziehen. Klappern gehört zum Handwerk, dramatische Einzelfälle gibt es zuhauf, und auch aus anderen Bundesländern.

So wurde die Chance, einer wichtigen Forderung Nachdruck zu verleihen, vertan. Sicher, je früher Nullretaxationen ein Ende bereitet wird, desto besser. Aber schon vor dem Bundessozialgericht ging die Taktik, mit vergleichsweise moderaten Fällen ins Feld zu ziehen, nicht auf. Dass kleinere zweistellige Eurobeträge nicht als existenzbedrohend angesehen wurden, kann man den Richtern in Kassel nicht verübeln.

Überhaupt: Es hätte dringendere Themen gegeben, die jetzt bei der Anhörung angesprochen hätten werden müssen – etwa die regelmäßige Überprüfung des Fixhonorars, die eigentlich an die Festschreibung des Kassenabschlags gebunden sein sollte, sich im Gesetz aber nicht findet. Die angemessene Bezahlung bei Rezepturen, Betäubungsmitteln und Notdiensten. Aber die hatte die ABDA schon in ihrer aktuellen Stellungnahme unter den Tisch fallen lassen.

Da die Verbände vor den Anhörungen versuchen, auf die Abgeordneten einzuwirken und ihre Themen zu platzieren, hätte die ABDA solche Themen auf die Agenda setzen müssen. Denn beim Thema Nullretaxationen war nicht mehr viel für die Apotheken rauszuholen: Für Verhandlungen in der Selbstverwaltung sind sechs Monate sicher kein langer Zeitraum. Viel schneller kann auch die Schiedsstelle keine Entscheidung treffen.

Zumal Schmitz der Forderung nicht besonders viel Nachdruck verlieh: „Wir könnten uns vorstellen, dass diese Frist noch etwas verkürzt wird und hier schneller zu Ergebnissen zu kommen, ansonsten würden wir gern mit dieser vorhandenen Regelung in die Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband eintreten und eine Lösung herbeiführen.“ Das hinterlässt nicht sonderlich viel Eindruck. Leider.

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