Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will an der Importregelung im Grundsatz festhalten, bei der Berechnung der Quote aber eine maßgebliche Änderung vornehmen: 15 Euro Preisabstand sollen nicht mehr für die Quote reichen, 15 Prozent müssen es sein. Vor allem bei Hochpreisern macht dies einen erheblichen Unterschied. Jörg Geller, Geschäftsführer von Kohlpharma, geht nicht davon aus, dass damit der gewünschte Effekt erreicht wird.
Im BMG-Entwurf heißt es: „Die 15-Euro-Grenze hat sich als ungeeignet erwiesen, Wirtschaftlichkeitsreserven insbesondere bei hochpreisigen Arzneimitteln zu heben.“ Die Vorgabe sei überholt. „Bei hochpreisigen Arzneimitteln ist eine Preisabstandsgrenze von 15 Euro als relativ zu gering anzusehen, um eine sinnvolle Steuerungswirkung erzielen zu können“, so die Begründung. Auch der Bundesrechnungshof (BRH) habe in einem Prüfbericht im Jahr 2014 die Regel des absoluten Preisabstandes von 15 Euro zwischen Import- und Bezugsarzneimittel kritisiert.
Bei Kohlpharma ist man von der Argumentation nicht überzeugt: „Das BMG geht davon aus, dass einige Apotheken die vertraglich geregelte Quote mit hochpreisigen Importen erreichen, die nur wenige Promille günstiger sind als das Original. Das mag in Einzelfällen so sein, ist aber sicher nicht die Regel“, gibt Geller zu Bedenken. Tatsächlich greife der Preisabstand von 15 Euro nämlich für alle Importe ab einem Preis von 100 Euro.
Auch wenn ein Preisabstand von 15 Euro bei sehr hochpreisigen Arzneimitteln trivial erscheint, hat die Regel Geller zufolge deshalb ihre Berechtigung: „Das Marktsegment der Importarzneimittel mit einem Preis von über 100 Euro ist für den überwiegenden Anteil der Ersparnisse durch Importe verantwortlich“, so Geller. „Die durchschnittliche Ersparnis liegt bei diesen Arzneimitteln bei 6,8 Prozent, also keineswegs im Promillebereich.“
Sollte die 15-Euro-Regel wegfallen, geht Geller davon aus, dass das an der Preisstellung der entsprechenden Importarzneimittel wenig ändert. „Der Preis eines Importarzneimittels hängt von den Einkaufsmöglichkeiten ab, nicht von den Regelungen des § 129 SGB V.“
Mit der geplanten Änderung ist Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) in Gellers Augen zudem seiner Zeit hinterher. Denn aktuell verhandelt der Deutsche Apothekerverband (DAV) mit dem GKV-Spitzenverband über einen neuen Rahmenvertrag. Die Tinte ist noch nicht trocken, aber weitestgehend haben die Vertragspartner Einigung erzielt.
Unter anderem soll es eine neue Importregelung geben. Diese soll nicht mehr eine Umsatzquote von derzeit 5 Prozent festschreiben, sondern eine prozentuale Ersparnis von 2 Prozent auf den Markt der patentgeschützten Arzneimittel. Geller ist skeptisch: „Es wird angesichts einer eingeschränkten Verfügbarkeit von Importarzneimitteln den Apotheken nicht leicht fallen, die geforderte Einsparung zu erreichen. Da macht eine zusätzliche Erschwernis durch eine Erhöhung des geforderten Preisabstands wenig Sinn.“
Sollte die 15-Euro-Regel wie im bisherigen Entwurf vorgesehen wegfallen, würde das vor allem Importeure treffen, die sich auf sehr hochpreisige Arzneimittel spezialisiert haben. Denn hier sind die Margen heute besonders hoch, Apotheken werden mit attraktiven Einkaufskonditionen gelockt. Doch nicht einmal die betroffenen Importeure selbst können heute verlässlich abschätzen, was die Neuregelung für ihr Geschäft bedeute würde.
Beim Deutschen Apothekertag (DAT) in München hatten die Apotheker einen Appell an die Politik gerichtet, die Importförderklausel komplett abzuschaffen. Der Antrag wurde nach einer kurzen Beratung mit großer Mehrheit angenommen. Antragsteller war die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg. In der Begründung heißt es, dass die Quote die Arzneimittelsicherheit gefährdet und kriminelles Handeln fördert. Aus dem AOK-Lager gab es Unterstützung für diese Position. Der Gesetzgeber kommt dem aber nicht nach, sondern kürzt die Quote nur ein. Für die Importeure bedeutet die Änderung trotzdem einen erheblichen Eingriff in ihr Geschäftsmodell.
APOTHEKE ADHOC Debatte