Apothekenstärkungsgesetz

Kohlpharma: Rx-Boni für PKV-Versicherte sind „irrelevant“

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Berlin -

Nach der SPD, der ABDA und dem Bundesverband der Arzneimittelhersteller (BAH) hat sich Kohlpharma zum Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken“ eingelassen.

ABDA-Präsident Friedemann Schmidt sieht bei der Ausgestaltung der zusätzlichen pharmazeutischen Dienstleistungen noch eine Reihe offener Fragen, die im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens beantwortet werden müssen. Bei Kohlpharma bewertet man das ähnlich. Doch während die ABDA beklagt, dass „eine zukunftsgerichtete Fortschreibung pharmazeutischer Leistungen“ fehle, die Leistungen also sukzessiv an den wachsenden Versorgungsbedarf und die steigenden Apothekenkosten angepasst werden müssten, befürchtet man in Merzig eher das Gegenteil.

Denn die zusätzlichen Leistungen sollen vom Deutschen Apothekerverband (DAV) definiert werden, also der Standespolitik: „Ob dies nachhaltig zu einer qualitätsverbesserten Arzneimittelversorgung aufgrund zusätzlicher Versorgungsleistungen führt, ist äußerst fraglich“, heißt es von Kohlpharma. Denn die Definition von Versorgungs- beziehungsweise Katalogleistungen erfolge „zentralreguliert und damit monopolistisch“. Dies könne auf lange Sicht nicht zu einem Qualitätswettbewerb im Sinne eines „Entdeckungsverfahrens“ auf dem Apothekenmarkt führen. „Es besteht die akute Gefahr, sämtliche Marktakteure, die an innovativen Versorgungskonzepten arbeiten, nachhaltig zu demotivieren“, so der Reimporteur.

Auch an der handwerklichen Umsetzung der Honorarerhöhung stört sich das Unternehmen. Es erscheine wenig sachgerecht, ein konkretes Honorar für pharmazeutische Dienstleistungen auszuloben, „von denen weder bekannt ist, wie diese konkret aussehen sollen, noch welche Apotheken diese erbringen können oder wollen oder ob es für diese Dienstleistungen überhaupt eine Nachfrage gibt“. Vielmehr sei es sinnvoll, zunächst die Honorierung für die Abgabe von Arzneimitteln zu erhöhen und dann „darüber nachzudenken, ob es nachgefragte zusätzliche Leistungen gibt“. Diese sollten dann direkt zwischen Kostenträger und erbringender Apotheke abgerechnet werden, so Kohlpharma. Die Stellungnahme wurde auch im Namen der Apothekenkooperation Avie abgegeben.

Verwunderung herrsche bei Kohlpharma im Übrigen bezüglich der Überführung des Rx-Boni-Verbots in das SGB V. Dies jedoch nicht wegen des Planes an sich – das sei gut so – sondern wegen der „jüngst mit Vehemenz geführten“ Debatte darüber, ob Privatversicherte bei einer solchen Gesetzesänderung Rx-Boni erhalten dürften. Die Diskussion sei irrelevant, da die Privatversicherten nur einen Bruchteil aller Versicherten darstellen und sie deshalb für den Erhalt der Vor-Ort-Apotheken „keine entscheidende Bedeutung“ hätten. Außerdem müssten diese Versicherten den ihnen gewährten Bonus gegenüber ihrer Krankenversicherung offenlegen – hätten also trotz Bonus keinen Vorteil vom Versandhandel.

Auch zu den weiteren Punkten des Referententwurfs hat Kohlpharma sich eingehend geäußert: Modellprojekte für Grippeimpfungen in Apotheken, Verbot von Abgabeautomaten, Ausbau des Botendienstes, Temperaturkontrolle für den Arzneimittelversand und Erhalt der freien Apothekenwahl. Das Fazit fällt in jedem Punkt mehr oder weniger gleich aus: „Das ist gut so.“ Auch wenn das Gesetzesvorhaben „an einigen Stellen noch handwerklich geschliffen und an den wenigen benannten Stellen deutlich überarbeitet werden“ solle, enthalte es „mehr Licht als Schatten“.

Zuvor hatte der SPD-Gesundheitspolitiker Edgar Franke dem Vorhaben aus dem Bundesgesundheitsministerium Unterstützung signalisiert, aber auch angekündigt, die SPD-Bundestagsfraktion werde das Gesetz hinsichtlich der „europarechtlichen und verfassungsrechtlichen Fragestellungen“ prüfen. „Wir werden noch am europarechtlichen Feinschliff arbeiten“, so Franke.

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