Das Gesundheitsministerium in Sachsen bleibt auch nach der Wahl in den Händen der SPD – und auch unter der Leitung von Gesundheitsministerin Petra Köpping. Während ihres Wahlkampfes hat die Ministerin vor allem auf die Krankenhäuser gesetzt, die Apotheken hingegen zuweilen unerwähnt gelassen. Erst spät im Wahlkampf fand Köpping klare Wort für die Branche. Nach der Wahl setzt die Ministerin auf Nachwuchsförderung und auch auf das Apothekenreformgesetz (ApoRG), das ihrer Vermutung nach in der kommenden Legislaturperiode den Weg in den Bundestag finden könnte.
Schon im Wahlkampf in Sachsen wurde deutlich, welches Thema der Gesundheitsministerin, die nun auch stellvertretende Ministerpräsidentin ist, am meisten am Herzen liegt: „Die Richtige für gesunde Krankenhäuser“, prangerte auf einem ihrer Wahlplakate. Auf Nachfrage bestätigte eine Sprecherin ebenfalls, dass auch nach der Wahl die Krankenhäuser ganz oben auf Köppings politischer Agenda stehen. „Ziel ist und bleibt die Sicherstellung einer flächendeckenden, qualitativ hochwertigen und bedarfsgerechten medizinischen Versorgung.“
Dabei sollen alle aktuell vorhandenen Standorte in Sachsen erhalten bleiben, auch wenn sie sich verändern müssten. „Sachsen verfügt bislang auch über eine gut strukturierte Krankenhauslandschaft, wenn auch sämtliche Strukturen auf lange Sicht nicht genauso bestehen bleiben können, wie sie jetzt sind. Sie werden sich vielmehr anpassen und weiterentwickeln müssen. Insofern ist die Weiterentwicklung der Krankenhauslandschaft eine ständige Aufgabe.“
Aus Sicht des Ministeriums ist die Versorgungssicherheit der Bevölkerung mit Arzneimitteln im Allgemeinen bisher noch gut. Eine Unterversorgung aufgrund einer zu geringen Anzahl an Apotheken sieht man derzeit nicht. Allerdings blickt man angesichts des demografischen Wandels besorgt in die Zukunft. Insbesondere spiele die Fachkräftesicherung hier eine zentrale Rolle, erklärte die Sprecherin.
„Die Staatsregierung bemüht sich, die Studienplatzkapazität im Fach Pharmazie zu erhöhen, um auf diesem Weg eine Fachkräftesicherung zu erreichen. Weiterhin kommen wir den Apotheken in Bezug auf die Dienstbereitschaft gerne im Rahmen des uns Möglichen entgegen: Uns ist eine Apotheke, die vielleicht nur vier Tage in der Woche geöffnet ist lieber als eine, die ihre Türen für immer schließen muss“, erklärte die Sprecherin.
Auch laut Koalitionsvertrag soll die pharmazeutische Ausbildung ausgebaut werden. „Die Pharmazieausbildung in Leipzig werden wir stärken, die Anzahl der Studienplätze erhöhen und Möglichkeiten einer grenzüberschreitenden Ausbildung prüfen“, heißt es im Entwurf des Koalitionsvertrags.
Das Ministerium betonte zudem die Notwendigkeit von Maßnahmen, die die Apothekenverteilung berücksichtigen und gezielt versorgungsrelevante öffentliche Apotheken im ländlichen Raum stärken. Ebenso seien Einzelmaßnahmen zur Entbürokratisierung und Verwaltungsvereinfachung dringend erforderlich. Dabei verwies die Sprecherin auch auf das ApoRG: „Wir befürworten alle Maßnahmen, die eine Stärkung der Apotheken im ländlichen Raum zum Ziel haben. Wir wollen die Apotheken vor Ort halten und sichern. Aber wir sind strikt gegen eine sogenannte Apotheke light!“
Ebenso wie Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) ist auch Köpping der Meinung, dass eine reine Honorarreform wohl nicht zu machen ist. „Pauschale Honorarerhöhungen, wie von den berufsständischen und wirtschaftspolitischen Interessenverbänden gefordert, sind aus deren Sicht nachvollziehbar. Beachtet werden muss dabei aber, dass jede Honorarerhöhung eine Ausgabenerhöhung bei der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bedeutet“, so die Sprecherin.
Statt einer pauschalen Honorarerhöhung will Köpping, wie bereits Lauterbach in seinem Entwurf, auf Verhandlungen zwischen der Apothekerschaft und dem GKV-Spitzenverband setzten. Das ApoRG ist in dieser Legislaturperiode zwar vom Tisch, doch das Ministerium scheint von einer Rückkehr des Entwurfs überzeugt. „Anzumerken ist noch, dass das Apothekenreformgesetz bisher lediglich als Referentenentwurf vorliegt und zu vermuten ist, dass ein Gesetzesentwurf erst in der kommenden Legislaturperiode in den Bundestag eingebracht werden wird“, so die Sprecherin.