Normalerweise halten sich Ex-Minister mit Kritik an ihren Nachfolgern zurück. Jetzt stellt sich die frühere Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) frontal gegen Hermann Gröhe (CDU). Die SPD lässt den Bundesgesundheitsminister mit seinem Versuch auflaufen, den Finanzausgleich zwischen den Krankenkassen rückwirkend zu korrigieren. Eigentlich sollte der Rückgriff in dieser Woche mit dem Transplantationsregister-Gesetz beschlossen werden. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass das diese Woche verabschiedet wird“, so die frühere SPD-Gesundheitsministerin und heutige Vize-Präsidentin des Deutschen Bundestages. „Ich habe Schwierigkeiten mit rückwirkenden Eingriffen“, sagt Schmidt.
In der Sache geht es nur um vergleichsweise wenige Millionen im milliardenschweren Topf des Risikostrukturausgleichs. Aber um Grundsatzfragen – und die bergen politischen Zündstoff. Es geht um die Berechnungsgrundlagen für Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds für Krankengeld und Versicherte, die im Ausland wohnen. Diese hatte der Gesetzgeber im Morbi-RSA neu geregelt. Das Gesetz war zum 1. August 2014 in Kraft getreten. Das Bundesversicherungsamt (BVA) hatte die Berechnungsgrundlagen daraufhin jedoch rückwirkend auch schon ab dem Jahr 2013 angewendet.
Dagegen hatten die AOK-Rheinland/Hamburg geklagt und vor dem Sozialgericht in NRW Recht bekommen. Mit einem gesetzgeberischen Eingriff wollte Gröhe nun die Regelung rückwirkend in Kraft setzen und die Gerichte aushebeln. Normalerweise sind rückwirkende Gesetzeseingriffe nicht zulässig. „Als dem Staat eingegliederte Körperschaften des öffentlichen Rechts“ gelte für Krankenkassen der Vertrauensschutz aber nicht, hatte Gröhe argumentiert.
Bereits vor Wochen hatte SPD-Fraktionsvize Professor Dr. Karl Lauterbach den Widerstand der SPD gegen Gröhes Pläne zu Protokoll gegeben: „Das ist sehr problematisch und ein gravierender Eingriff“, so Lauterbach Mitte Juni. „Rückwirkende Änderungen halte ich für sehr gefährlich.“ Das führe zu „gigantischer Rechtsunsicherheit“. Als Kompromiss schlug Lauterbach vor, dass die von der Fehlberechnung im Jahr 2013 insbesondere betroffenen AOK und Betriebskrankenkassen keine nachträglichen Korrekturen hinnehmen müssten. Die dadurch entstehenden Mehrkosten in Höhe von 400 Millionen Euro sollten aus den Rückstellungen des Gesundheitsfonds beglichen werden.
Doch auch dieser Kompromiss scheint nun vom Tisch. „Das Berichterstattergespräch ist an dieser Stelle gescheitert", erklärte jetzt die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Maria Michalk (CDU). Die Union will nun an Gröhes Plänen festhalten. „Dann wird diese Woche nur das Transplantationsregister-Gesetz verabschiedet“, kontert Ulla Schmidt. „Wenn der Gesetzgeber Fehler gemacht hat, muss er diese ernsthaft regeln“, teilte die frühere Gesundheitsministerin einen Seitenhieb gegen Gröhe aus. Die Politik dürfe nicht in jeden Grundsatz eingreifen. Sie habe während ihrer neunjährigen Amtszeit gelernt, dass rückwirkende Eingriffe nur möglich seien, wenn „es keine Schlechterstellung“ gibt. „Gerichte dulden Eingriffe in Besitzstände nicht“, warnte Schmidt.
Negativ betroffen von Gröhes Rückgriff wäre unter anderem die AOK Rheinland/Hamburg. Ihr Chef Günter Wältermann hat den Abgeordneten des Gesundheitsausschusses vorgerechnet, das seiner Kasse durch die geplanten rückwirkenden Änderungen 157 Millionen Euro entzogen würden und damit ihre Existenz bedroht sei. Nach eigenen Angaben wird auch die Techniker Krankenkasse mit einem „niedrigen dreistelligen Millionenbetrag“ belastet.
Mit Gröhe Anpassung solle das Vorgehen des BVA „offensichtlich im Nachhinein auf eine rechtliche Grundlage gehievt werden“, kritisiert die TK schon vor Wochen. Das BMG wolle Fakten schaffen getreu dem Motto: „Was nicht passt, wird passend gemacht“. „Es liegt doch auf der Hand, dass auch die Kassen verlässliche Rahmenbedingungen für ihr Wirtschaften brauchen“, so Dr. Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der TK. Das Transplantationsregister-Gesetz soll am Donnertag vom Bundestag beschlossen werden. Bis dahin wird in der Koalition weiter gestritten.
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