Die Gesundheitspolitikerinnen und -politiker von Union und SPD wollten Geld in die Gesundheitsversorgung investieren – die Mittel sollten auch durch Steuerzuschüsse für versicherungsfremde Leistungen generiert werden. Doch davon ist im Koalitionsvertrag nichts zu lesen. Stattdessen sollen Reformkommissionen eingesetzt werden.
„Ziel ist es, die Finanzsituation zu stabilisieren und eine weitere Belastung für die Beitragszahlerinnen und -zahler zu vermeiden“, heißt es im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD. Geplant sei „ein Gesamtpaket aus strukturellen Anpassungen und kurzfristigen Maßnahmen“.
Als konkrete Entlastung vereinbart wurde, dass ein aus Mitteln der Krankenkassen vorgesehener Beitrag von jährlich 2,5 Milliarden Euro für einen Förderfonds zum Umbau des Kliniknetzes wegfallen soll. Stattdessen soll das Geld aus dem großen schuldenfinanzierten Sondervermögen für die Infrastruktur kommen.
Außerdem soll eine Kommission mit Experten und Sozialpartnern die Gesundheitsvorhaben des Koalitionsvertrags „in der Gesamtwirkung“ betrachten und bis Frühjahr 2027 weitere Maßnahmen vorschlagen. Zur Finanzierung der Pflege soll eine andere Kommission noch 2025 Ergebnisse vorlegen.
Um weitere Beitragserhöhungen zu vermeiden, hatte die AG Gesundheit eigentlich vorgeschlagen, die Kranken- und Pflegekassen aus Steuermitteln zu entlasten. Für 2026 rechnete die AG mit Mehrausgaben von 720 Millionen Euro, 2027 bereits 1,5 Milliarden und 2028 mit 2,25 Milliarden Euro. Zudem schlug die AG Gesundheit vor, dass der Bund künftig die Rentenversicherungsbeiträge (RV-Beiträge) für pflegende Angehörige übernimmt. 2026 rechnete die AG mit Mehrkosten von 4 Milliarden Euro, 2027 mit 4,4 Milliarden und 2028 mit 4,6 Milliarden Euro.
Während der Pandemie hatte der Bund Mittel aus der SPV genutzt, die 2025 und 2026 zurückgezahlt werden sollen. Jeweils 2,6 Milliarden Euro aus Steuergeldern sollen fließen.
So sah das Finanztableau der AG Gesundheit aus:
Das Sondervermögen war ausschließlich für Kliniken vorgesehen.