BPhD

Koalitionsvertrag: Das vermisst der Apotheker-Nachwuchs

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Berlin -

Die angehenden Koalitionspartner CDU, CSU und SPD wollen die Apotheken vor Ort stärken. Zunächst könnte bei tatsächlicher Umsetzung des Koalitionsvertrags ein Fixum von 9,50 Euro Realität werden. Darüber und weitere Inhalte des Vertrages freut sich der Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland (BPhD). Doch es gibt auch Kritik: Einige wichtigen Aspekte vernachlässige die künftige Regierung schon jetzt.

Der BPhD begrüßt die Bestrebungen, den Beruf der Apotheker:innen als Heilberuf weiterzuentwickeln und die Vor-Ort-Apotheken zu stärken. Dass dafür aber auch eine Überarbeitung des Pharmaziestudiums notwendig ist, sei nicht thematisiert worden, kritisieren die Studierenden. „Die Erweiterung der Kompetenzen von Apotheker:innen muss sich auch in der Ausbildung widerspiegeln. Vor allem der Ausbau der Fächer Klinische Pharmazie und Pharmakologie, der interprofessionellen Lehre sowie das wissenschaftliche Arbeiten sind dabei Kernpunkte der Forderungen des BPhD für eine Novellierung der AAppO“, so der BPhD. Eine Novellierung der Approbationsordnung für Ärzt:innen sei hingegen vorgesehen.

Ein Ausbau der Präventionsangebote führe laut BPhD zu einer generellen Entlastung des Gesundheitssystems. Hier könne mit den pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) direkt angeknüpft werden, ein Ausbau des Impfangebotes auf alle Totimpfstoffe sei wünschenswert. Bei der verbesserten Aufklärung der Bevölkerung beim Thema Organspenden könnten die Apotheken ebenfalls mitwirken.

Studierende warnen vor Umwidmung der pDL-Gelder

Als erste überwiegend kostenneutrale Maßnahme sei die einmalige Umverteilung der angesparten Gelder aus dem pDL-Topf für die wirtschaftsschwachen Apotheken sinnvoll. Da zukünftig aber mit mehr pDL und damit auch mit vermehrten Zugriffen auf diesen Topf zu rechnen sei, sollte aus der Maßnahme keine dauerhafte Umwidmung werden.

Einheitliche Vorgaben für die Einhaltung von Kühlketten und Nachweispflichten für Versender und Vor-Ort-Apotheken gleichermaßen, unterstützt der BPhD. Die Qualitätssicherung und die Sicherheit der Patient:innen müssten im Vordergrund stehen. Hierzu gehöre auch der Anspruch auf eine hochwertige pharmazeutische Beratung; die Auslieferung habe durch pharmazeutisches Fachpersonal oder entsprechend geschultes Personal zu erfolgen, was demnach auch für die Versender gelte.

Auch auf die Studierenden wird im Koalitionsvertrag eingegangen. So sollen gerechte und einheitliche Fehlzeitenregelungen im Praktischen Jahr (PJ) geschaffen werden. Das Thema sei wichtig, so der BPhD, und auch die Approbationsordnung für Apotheker (AAppO) solle dahingehend geändert werden, dass Ausfallzeiten durch Krankheit von weniger als zwei Wochen die Anerkennung des PJ nicht gefährden. Aktuell würden viele Pharmazeut:innen im Praktikum (PhiP) auf Urlaubstage verzichten oder würden Fehlzeiten nacharbeiten. Generell sollte die künftige Bundesregierung auch die Novellierung der AAppO anstreben, appelliert der BPhD.

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