Der Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL) begrüßt viele der Regelungen, die der Koalitionsvertrag für die Apotheken vor Ort vorsieht. Allerdings betont der Verband, dass diese nun sehr schnell umgesetzt werden müssen, um das Apothekensterben so schnell wie möglich zu beenden.
„Wir begrüßen insbesondere, dass die schwarz-rote Koalition die Bedeutung der Apotheken vor Ort erkannt hat und deshalb laut Koalitionsvertrag das flächendeckende Netz konsolidieren will“, so Thomas Rochell, Vorstandsvorsitzender des AVWL. „Wichtig ist, dass der Koalitionsvertrag nun auch tatsächlich umgesetzt wird – und zwar schnellstmöglich, um das Apothekensterben rasch zu stoppen.“
Erste Sofortmaßnahme müsse sein, das Honorar auf die im Koalitionsvertrag beschlossenen 9,50 Euro pro Packung anzuheben. Dazu bedürfe es keines langwierigen Gesetzgebungsverfahrens; der künftige Wirtschaftsminister müsse lediglich die Arzneimittelpreisverordnung anpassen.
Zugleich erinnert Rochell daran, dass die Vergütung der Apotheken seit nunmehr 20 Jahren nicht mehr nennenswert erhöht wurde – trotz steigender Sach- und Personalkosten sowie hoher Inflation. „Die Einbußen der vergangenen Jahre werden damit nicht wettgemacht. Wenn der Mindestlohn auf 15 Euro angehoben und die Tariflöhne der Apothekenbeschäftigten entsprechend angepasst werden müssen, wird die kleine Anpassung wieder aufgezehrt“, betont Rochell.
Umso wichtiger sei es, dass das Fixum künftig regelmäßig angehoben werde. Gerne verhandle man, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, darüber mit den Krankenkassen – „vorausgesetzt die Politik tariert die Machtbalance neu aus, denn derzeit besteht hier ein Ungleichgewicht zugunsten der Kassen, die ihre Bedingungen den Apotheken diktieren können.“
Der AVWL-Vorsitzende befürwortet zudem ausdrücklich, dass der Koalitionsvertrag das heilberufliche Potenzial der Apotheken weiterentwickeln und sie stärker in die Prävention einbinden will. Dies würde nicht nur die Patientenversorgung verbessern, sondern auch wirtschaftlicher gestalten und die Apothekenberufe für junge Menschen attraktiver machen.
„Gern arbeiten wir daran mit und bringen Ideen und Lösungsvorschläge ein.“ Dazu habe die Berufsorganisation ABDA kürzlich ein Konzept vorgelegt, so Rochell.
Auch die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Vereinheitlichungen der Vorgaben für Vor-Ort-Apotheken und Versandapotheken hebt Rochell lobend hervor. Wichtig sei dabei jedoch, dass die Einhaltung dieser Vorgaben kontrolliert und Verstöße konsequent geahndet werden können.
Zudem müssten die Gemeinwohlleistungen, die ausschließlich von Vor-Ort-Apotheken erbracht werden – wie etwa Nacht- und Notdienste oder die Herstellung individueller Rezepturen – angemessen honoriert werden, sodass die damit verbundenen Kosten vollständig abgedeckt sind. „Wir können solche Sonderleistungen nicht mehr aus anderen Quellen quersubventionieren.“
„Wir freuen uns auch, dass uns die Politik in den vergangenen Wochen und Monaten zugehört und wahrgenommen hat, wo der Schuh drückt und welche Hilfen wir benötigen, um die Patienten bestmöglich versorgen zu können. Wir hoffen nun auf eine konstruktiv-kritische Zusammenarbeit mit dem Bundesgesundheitsministerium und den Politikern aus Westfalen-Lippe“, schließt Rochell. Man stehe jederzeit für weitere Gespräche zur Verfügung, um das Apothekensterben nachhaltig zu beenden, den Apothekerberuf weiterzuentwickeln und die Patientenversorgung zu stärken.