Versichertendaten

Koalition plant Daten-Institut

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Berlin -

Mitten in der Debatte um die Verwertung von Versichertendaten kündigen die Gesundheitsexperten von Union und SPD mehr Transparenz an: Ein neu einzurichtendes „Qualitätsinstitut“ soll von den Kassen pseudonymisierte Routinedaten aus der stationären und ambulanten Versorgung geliefert bekommen und einrichtungsbezogen auswerten und veröffentlichen. Anhand der Informationen soll eine sektorenübergreifende Qualitätssicherung aufgebaut werden. Auch für die Honorierung könnten die Analysen früher oder später relevant werden.

„Wir werden gesetzlich ein Institut begründen, das dauerhaft und unabhängig die Qualität der ambulanten und stationären Versorgung ermittelt und dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) Entscheidungsgrundlagen liefert“, heißt es im Abschlussbericht der AG Gesundheit. Die Kassen werden verpflichtet, die Daten bereit zu stellen.

Die Daten könnten unter anderem für die neue qualitätsbezogene Vergütung der Krankenhäuser relevant werden: Union und SPD wollen Leistungen mit nachgewiesen hoher Qualität mit Zuschlägen belohnen. Außerdem sollen die Kassen Qualitätsverträge mit einzelnen Kliniken abschließen können; bis 2018 sollen zunächst vier planbare Leistungen in Modellprojekten erforscht werden. Die freie Klinikwahl soll aber unangetastet bleiben.

Die Qualität soll künftig auch darüber entscheiden, ob ein Krankenhaus in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung aktiv werden kann. Der G-BA soll demnach festlegen, wie entsprechende Nachweise zu führen sind. Dazu sollen auch Daten des neuen Instituts genutzt werden, genauso wie für die Versorgungsforschung und das -management der Kassen.

Außerdem wollen Union und SPD, dass die Leistungserbringer verfügbare Daten besser nutzen können: Durch elektronische Kommunikations- und Informationstechnologien lasse sich die Leistungsfähigkeit in unserem Gesundheitswesen verbessern. „Dies gilt insbesondere für die Versichertenstammdaten, die Notfalldaten, die Kommunikation zwischen allen Leistungserbringern, Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit und Daten für ein verbessertes Einweisungs- und Entlassmanagement.“

Zwar sollen Hindernisse beim Datenaustausch und Schnittstellenprobleme beseitigt und der Wettbewerb zwischen IT-Anbietern befördert werden. Aber: „Dabei muss ein hoher Datenschutz beachtet werden.“ Telemedizinische Leistungen sollen gefördert und angemessen vergütet werden.

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