Präimplantationsdiagnostik

Koalitionsstreit über Gendiagnostik

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Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) riskiert mit ihrem Vorstoß für ein Verbot der Gendiagnostik an Embryonen einen Koalitionskonflikt. „Für die FDP kann ich ein striktes Verbot der PID (Präimplantationsdiagnostik) ausschließen“, sagte FDP-Generalsekretär Christian Lindner dem Handelsblatt. Er bedauerte, „dass die Bundeskanzlerin als Naturwissenschaftlerin die Chancen dieser Methode nicht stärker würdigt“. Bei der PID werden im Reagenzglas erzeugte Embryonen vor ihrer Einpflanzung in den Mutterleib auf Erbkrankheiten untersucht, so dass sie aussortiert werden können.

Merkel hatte sich am Wochenende für ein PID-Verbot ausgesprochen. „Aus meiner Sicht sollten wir die Präimplantationsdiagnostik verbieten“, sagte die CDU-Vorsitzende beim Deutschlandtag der Jungen Union. In der eigenen Partei gibt es entschiedene Gegner dieser Position: So sagte der frühere Generalsekretär und jetzige Chef der NRW-Landesgruppe der CDU im Bundestag, Wirtschafts-Staatssekretär Peter Hintze, ein solches Verbot „wäre ein Verstoß gegen die Moral, es wäre ein Verstoß gegen die Menschenwürde, es wäre ein Verstoß gegen die humanitäre Vernunft“.

FDP-Generalsekretär Lindner sagte, in dieser ethischen Frage ende die Richtlinienkompetenz der Kanzlerin. „Wenn durch die PID Kinderwünsche erfüllt und gleichzeitig schwerste Gen-Defekte vor der Einpflanzung in die Gebärmutter verhindert werden können, dann ist das ethisch sinnvoll.“ Die FDP-Expertin Ulrike Flach sprach sich im ZDF dafür aus, „eine streng nach ethischen Kriterien definierte Rahmenbedingung“ für die Präimplantationsdiagnostik zu schaffen.

Vorige Woche war deutlich geworden, dass die FDP angesichts des heftigen Widerstands in der Union notfalls eine Mehrheit mit Oppositions-Abgeordneten für eine Regelung der umstrittenen Gentests an Embryonen anstrebt. Eltern mit Erbkrankheiten soll der FDP zufolge die Möglichkeit zu solchen Tests offen stehen. Die rheinland-pfälzische CDU-Chefin Julia Klöckner machte sich für ein striktes Verbot der Gentests an Embryonen ohne Ausnahmen stark: Sie lehne es ab, „dass Embryonen selektiert werden. Die Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen: Selbst wenn man die Präimplantationsdiagnostik ganz eng begrenzt, kommt es zu einer Selektion.“

Die CDU hat ihre Haltung - für ein Verbot der Gentests an Embryonen - im Grundsatzprogramm festgeschrieben. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom Juli ist die PID nach einer künstlichen Befruchtung aber nicht verboten. Das Embryonenschutzgesetz sieht dieses Verbot nicht vor - die PID war damals in Deutschland noch nicht verfügbar. Das Gesetz verbietet die Verwendung von Embryonen zu anderen Zwecken als zur Herbeiführung einer Schwangerschaft.

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