Beratungspflicht

Koalition streitet um Abtreibung

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Union und SPD haben sich auch beim dritten Anlauf nicht über eine erweiterte Beratungspflicht bei Spätabtreibungen verständigen können. Dies bestätigten die Koalitionsfraktionen am Mittwoch auf Anfrage. Die SPD will die Beratung aller Schwangeren mit einem neuen Gendiagnostikgesetz verbessern. CDU und CSU planen dagegen im September einen Gruppenantrag einzubringen, dem sich Abgeordnete aus anderen Fraktionen anschließen können. Die SPD sprach von „Symbolpolitik im bayerischen Landtagswahlkampf“

Nach Unionsangaben werden derzeit pro Jahr etwa 200 Spätabtreibungen nach der 23. Schwangerschaftswoche vorgenommen. Voraussetzung ist eine Gefahr für den körperlichen und seelischen Zustand der Mutter. 2005 hatten sich CDU, CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag auf einen Prüfauftrag verständigt. Dabei sollte überlegt werden, ob und wie die Situation bei Spätabtreibungen verbessert werden kann.

CDU und CSU streben mit ihrem Gruppenantrag Korrekturen im Schwangerschaftskonfliktgesetz an. Der eigentliche Strafgesetzparagraf 218 selbst soll hingegen nicht verändert werden. Der Arzt soll künftig verpflichtet sein, die betroffene Schwangere auch über das Leben mit einem körperlich- oder geistig behinderten Kind zu informieren und sie zugleich über mögliche Unterstützungen aufklären. Auch soll zwischen Gespräch und Eingriff eine Bedenkzeit von mindestens drei Tagen liegen. Missachtet der Arzt diese Auflagen oder kommt er der Meldepflicht nicht nach, soll gegen ihn ein Ordnungsgeld von bis zu 10.000 Euro verhängt werden können.

Die SPD-Familienpolitikerinnen Christel Humme und Caren Marks fordern dagegen eine „bessere Information und Beratung“ aller Schwangeren mit einem neuen Gendiagnostikgesetz. Nach dem bereits vorliegenden Referentenentwurf soll dazu „die Beratungspflicht des Arztes vor und nach pränatalen Untersuchungen“ festgeschrieben werden. Auch müsse die Zusammenarbeit zwischen Ärzten und psychosozialen Beratungsstellen durch eine „Hinweispflicht“ verbessert werden.

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