Klinikketten

Koalition schützt Privatversicherte APOTHEKE ADHOC, 11.10.2011 12:43 Uhr

Berlin - 

Krankenhäuser sollen in Zukunft keine höheren Tarife für Privatpatienten mehr berechnen dürfen, wenn sie diese in ausgegründeten Privatkliniken in unmittelbarer Nähe behandeln. Dies sieht ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zum Versorgungsstrukturgesetz (VStG) vor. Der Klinikkonzern Helios hatte neben mehreren Regelkrankenhäusern Privatkliniken errichtet, in denen Privatpatienten höhere Sätze berechnet werden als auf den normalen Stationen.

Der Verband der Privaten Krankenversicherungen (PKV) hatte in insgesamt neun Verfahren gegen die Mehrbelastungen für Privatpatienten geklagt. Im August hatte der Bundesgerichtshof (BGH) eine Beschwerde des Verbandes zurückgewiesen: Man könne gerichtlich nichts verbieten, was gesetzlich nicht untersagt sei. Daher solle der Gesetzgeber eine deutliche Abgrenzung zwischen öffentlichen und privaten Kliniken vorschreiben.

Diese Gesetzgebung plant die Koalition nun für das VStG: In Einrichtungen auf dem Gelände des Regelkrankenhauses oder in „unmittelbarer geographischer Nähe“ dürfen für gleiche Krankenhausleistungen künftig keine höheren Entgelte verlangt werden, heißt es in dem Antrag der Koalition. Eine Verbindung der beiden Einrichtungen liege dann vor, wenn „diese auf rechtlichen Grundlagen, zum Beispiel über eine gemeinsame Trägerschaft, anzunehmen ist“.

Die derzeitige Regelung führe zu einer unzumutbaren Belastung von Privatpatienten. Ohnehin erstrecke sich der Versorgungsauftrag einer Klinik auch auf die Behandlung von Privatpatienten.