Zur Stunde verhandelt der Gesundheitsausschuss des Bundestages über die AMG-Novelle. Das Großhandelshonorar mit Fixzuschlag dürfte endgültig vom Tisch sein: Ein gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD trägt den Titel: „Aufhebung Auftrag zur Neugestaltung der Großhandelsspanne“. Die Koalitionspartner schlagen damit gemeinsam den Sargnagel in das vom Großhandelsverband Phagro vorgeschlagene Vergütungsmodell.
Die Begründung des Änderungsantrags ist knapp, aber unmissverständlich: „Der im Regierungsentwurf enthaltene Auftrag an das Bundesministerium und das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, einen Vorschlag zur Neugestaltung der Großhandelsspanne, entfällt.“
Im ursprünglichen Gesetzesentwurf hieß es: „Das Bundesministerium und das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie legen einen Vorschlag zur Neugestaltung der Großhandelsspanne in der Arzneimittelpreisverordnung vor, der zum 1. Januar 2010 umgesetzt werden und in Kraft treten kann. Die Großhandelszuschläge sollen von dem derzeitigen prozentualen, preisabhängigen Zuschlag auf einen preisunabhängigen Fixbetrag plus prozentualem Logistikzuschlag umgestellt werden. Dabei ist sicherzustellen, dass es nicht zu einer finanziellen Mehrbelastung der gesetzlichen Krankenversicherung kommt.“
Morgen steht im Bundestag die die Schlussabstimmung zur AMG-Novelle auf dem Programm. Der Bundesrat wird sich am 10. Juli mit der Novelle befassen, das Gesetz ist aber nicht zustimmungspflichtig.
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