Versandhandel

Koalition macht Druck bei Pick-up APOTHEKE ADHOC, 29.04.2010 19:35 Uhr

Berlin - 

Das geplante Pick-up-Verbot gewinnt an Fahrt: Noch vor der Sommerpause werde eine entsprechende Regelung vorgelegt, versprach Jens Spahn, gesundheitspolitischer Sprecher der Union, auf dem Wirtschaftsforum des Deutschen Apothekerverbandes (DAV). Rechtliche Bedenken müssten notfalls durch das Bundesverfassungsgericht geklärt werden.

Eine Lösung, wie der geplante Eingriff in das Grundrecht der Berufsfreiheit unter Gemeinwohlaspekten in juristisch saubere Form gegossen werden kann, gibt es laut Spahn noch nicht. Dem Vernehmen nach will man im Bundesgesundheitsministerium (BMG) diesmal mit konkreten eigenen Vorschlägen auf das Justizministerium (BMJ) zugehen. So soll der Begriff des Versandhandels - sechs Jahre nach der Einführung - konkretisiert werden.

Qualitätskriterien für Pick-up-Stellen sind aus ordnungspolitischen Gründen offenbar ebenso vom Tisch wie die Beschränkung auf bestimmte Gewerbebetriebe, wie die SPD sie vorgeschlagen hatte. Möglicherweise will das BMG aber Bedingungen festlegen, unter denen Apotheken künftig Abgabestellen betreiben dürfen, beispielsweise in unterversorgten Gebieten.

Ob sich das BMJ von neuen Vorschlägen überzeugen lassen wird, bleibt abzuwarten. Im Februar und im Mai vergangenen Jahres hatte das damals noch SPD-geführte Ressort gegenüber dem BMG erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gemeldet, da „es bereits an einem vernünftigen Grund des Gemeinwohls fehlen“ dürfe.

Die Beamten sahen es als „logischen Fehler“ des ABDA-Gutachtens, dass „die Aufrechterhaltung eines flächendeckenden Arzneimittelversorgungssystems gleichgesetzt wird mit dem ausreichenden Vorhandensein von traditionellen Präsenzapotheken“. Denn sollten Pick-up-Stellen die traditionellen Apotheken verdrängen, „stünden die Pick-up-Stellen zugleich als eine neue Säule der flächendeckenden Arzneimittelversorgung zur Verfügung“. Außerdem: „Die derzeitige Organisation der Pick-up-Stellen [...] gibt für die Befürchtung einer Trivialisierung von Arzneimitteln nichts her, denn die Arzneimittel werden strikt abgesondert von den übrigen Waren und nur unter besonderen Kautelen abgegeben.“