G-BA

Koalition kürzt Karenz für Kandidaten Benjamin Rohrer, 30.11.2011 11:19 Uhr

Berlin - 

Die Suche nach einem Nachfolger für den derzeitigen unparteiischen Vorsitzenden des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Dr. Rainer Hess, gestaltet sich schwierig. Mit einem Änderungsantrag zum Versorgungsstrukturgesetz (VStG) will die Koalition nun offenbar nachhelfen: Für den Kandidaten soll die Karenzzeit von drei Jahren auf ein Jahr verkürzt werden.

 

Aktuell kann jeder an die Spitze des G-BA berufen werden, solange er keine weiteren Verpflichtungen hat, die seine Unabhängigkeit gefährden. Eine Wartezeit gibt es nicht. Mit dem VStG soll eine zusätzliche Hürde eingeführt werden: Um die Unabhängigkeit des unparteiischen Vorsitzenden zu gewährleisten, sollten laut erstem Entwurf nur Personen in Frage kommen, die in den vorangegangenen drei Jahren nicht bei einer der Trägerorganisationen des G-BA oder deren Mitgliedsverbänden angestellt waren. Auch Vertrags- oder Klinikärzte sollten ausgeschlossen werden.

Mit einem neuen Änderungsantrag macht die Koalition nun einen Rückzieher: „Um den Kreis möglicher Kandidaten für die Funktion eines unparteiischen Mitglieds oder dessen Stellvertreter nicht in größerem Maße einzuschränken, als es zur Stärkung der Neutralität vorgesehen ist, wird die Karenzzeit von drei Jahren auf ein Jahr verkürzt.“

Die Zeit drängt: Vertragsärzte, Krankenkassen und Kliniken müssen sich ein halbes Jahr vor Ablauf der Amtszeit des bisherigen Vorsitzenden auf einen Nachfolger einigen. Wird kein passender Kandidat gefunden, kann das Bundesgesundheitsministerium (BMG) eingreifen und selbstständig einen Nachfolger ernennen.

Da Hess im Juni geht, muss bis Mitte Januar ein Kandidat gefunden sein. Vor einem Monat hatte der ehemalige saarländische Gesundheits- und Justizminister Josef Hecken abgesagt. Einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zufolge hat Hess angeboten, seine Amtszeit bis Mitte 2014 zu verlängern. Ein Sprecher des G-BA wollte dies jedoch nicht bestätigen.