Betäubungsmittel

Koalition berät Cannabis auf Rezept

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In Deutschland soll es künftig Cannabis auf Rezept geben. Nach FDP-Angaben haben sich die Koalitionsfraktionen grundsätzlich auf eine entsprechende Änderung des Betäubungsmittelrechts geeinigt. Die Novelle des BTM-Gesetzes soll die Möglichkeit eröffnen, Medikamente mit Cannabis in Deutschland herzustellen und zu verordnen.

Auch die Versorgung sterbender Menschen solle verbessert werden, um in der letzten Lebensphase deren Schmerzen zu lindern. Heime und Hospize dürften dann Notfallvorräte an Betäubungsmitteln anlegen. „Damit stehen schwerstkranken Menschen jederzeit schmerzlindernde Mittel zur Verfügung“, erklärte die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagfraktion, Ulrike Flach.

Im Mai hatte sich der Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel (BTM) dafür ausgesprochen, Cannabis-Extrakt als Wirkstoff von Fertigarzneimitteln in die Anlage III des BTM-Gesetzes aufzunehmen und damit verkehrsfähig zu machen. Die Präparate könnten dann auf BTM-Rezept verordnet werden.

Offenbar liegt dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bereits ein Zulassungsantrag für ein entsprechendes Präparat vor. Die Behörde muss jedoch die Gesetzesänderung abwarten, denn sie darf Arzneimittel, die Stoffe aus der Anlage I des BTM-Gesetzes enthalten, nicht zulassen. Aktuell gehört Cannabis noch zu dieser Gruppe der nicht verkehrsfähigen BTM.

Im Bundesgesundheitsministerium (BMG) wollte man die Angelegenheit nicht kommentieren. Derzeit fänden Koordinierungsgespräche der Koalitionsfraktionen statt. Dabei stehe auch die Änderung des Betäubungsmittelrechts auf der Tagesordnung, sagte ein BMG-Sprecher gegenüber APOTHEKE ADHOC. Wenn Einigkeit zu dem Punkt erzielt worden sei, werde das BMG die Beschlüsse umsetzen. Der Änderung müsste auch der Bundesrat zustimmen.

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