Weg von Fallpauschalen

Klinikreform: Lauterbach legt Referentenentwurf vor

, Uhr aktualisiert am 16.03.2024 16:45 Uhr
Berlin -

Die geplante Klinikreform in Deutschland wird konkreter. Das Haus von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat einen Referentenentwurf erarbeitet, der nun vorliegt. Die Reform soll eine neue Vergütungsmethode einführen. Krankenhäuser sollen dann nicht mehr aus Umsatzgründen möglichst viele Patientinnen und Patienten behandeln.

Die geplante Klinikreform in Deutschland wird konkreter. Das Haus von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat einen Referentenentwurf erarbeitet, über den zuerst die „Bild“ berichtete und der auch der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Die Reform soll eine neue Vergütungsmethode einführen. Krankenhäuser sollen dann nicht mehr aus Umsatzgründen möglichst viele Patientinnen und Patienten behandeln. Heute bekommen Kliniken pro Patient oder Behandlungsfall einen pauschalen Euro-Betrag. Diese Fallpauschalen sollen gesenkt werden. Im Gegenzug soll es feste Beträge für das Vorhalten von Personal, einer Notaufnahme oder notwendiger Medizintechnik geben.

Künftig sollen die Klinken 60 Prozent der Vergütung allein schon für das Vorhalten von Leistungsangeboten bekommen. Grundlage der Finanzierung durch die Krankenkassen sollen genauer definierte Leistungsgruppen sein. Sie sollen einheitliche Qualitätsvorgaben absichern. Extra-Geld wird laut Referentenentwurf ab dem Jahr 2027 veranschlagt etwa für die Bereitstellung von Kindermedizin-Stationen (288 Millionen Euro), Geburtshilfstationen (120 Millionen Euro), Schlaganfallstationen (35 Millionen Euro) und Intensivstationen (30 Millionen Euro). Für die Krankenhausplanung sind die Bundesländer zuständig.

Maximale Fahrzeit und Spezialisierung

Laut Referentenentwurf sollen Stationen der Inneren Medizin und der Allgemeinen Chirurgie in höchstens 30 Minuten per Auto erreichbar sein. Für die übrigen Leistungsgruppen soll die Fahrzeit maximal 40 Minuten betragen. Bei der Planung soll aber auch die Zahl der Einwohner berücksichtigt werden, die von längeren Fahrzeiten betroffen wären, falls es in ihrem Nahgebiet keine entsprechenden Leistungen gibt.

Zuletzt hatte es geheißen, dass der Gesetzentwurf am 24. April im Kabinett beschlossen werden soll. Nach Lauterbachs Worten sollen „große Qualitätsdefizite“ durch mehr Spezialisierung vermindert werden. So werde heute ein Drittel der Krebsbehandlungen in jenen zwei Dritteln der deutschen Kliniken durchgeführt, die sich darauf mangels Erfahrung gar nicht gut verstünden. Die Folge seien schwere Komplikationen wie Sepsis, sagte Lauterbach Ende Januar. Die Reform werde die Kliniklandschaft deutlich verändern. Bislang gebe es überversorgte Städte und unterversorgte Gebiete in ländlichen Regionen.

Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, warf Lauterbach vor, seine Reform „am Reißbrett und mit dem Rechenschieber“ zu machen. „Es fehlt der Blick in die Praxis und auf den Patienten“, teilte er mit. Der Krankenhausalltag gleiche weiterhin einem Dschungel. Es gebe keine Koordination zwischen Patienten, Angehörigen und Mitarbeitern.

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