Die Länder haben Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) mit seinem Krankenhaustransparenzgesetz abblitzen lassen. Der eigentlich schon sicher geglaubte erste Teil der Reform geht in den Vermittlungsausschuss.
Sichtlich zerknirscht verfolgte Lauterbach, wie ein Landesgesundheitsminister nach dem anderen ans Rednerpult trat und dem ersten Teil seiner großen Klinikreform eine Abfuhr erteilte. Dabei hatte er sich noch vor Kurzem im ZDF bei „Markus Lanz“ damit gebrüstet, dass er das Transparenzgesetz gegen die Länder durchbringen werde, da es nicht zustimmungspflichtig sei. Mit Kleinklein halte er sich nicht auf.
Die Minister legten dar, dass sie bei der Gestaltung der Kliniklandschaft mitsprechen wollen und dass es jetzt zuerst darum gehe, mit einem Sofortpaket eine kalte Marktbereinigung zu verhindern: Viele Kliniken stünden wegen stark gestiegener Kosten vor dem Aus, und auch wenn die Qualität von der Anzahl der Eingriffe abhänge, gehe es auch um wohnortnahe Versorgung.
Der Vorsitzende der Gesundheitsminister, Manne Lucha (Grüne) aus Baden-Württemberg, sagte, die Intention sei richtig. So, wie das Gesetz vorgelegt werde, schaffe es aber nicht mehr Transparenz, sondern stifte Verwirrung. Mehrere Länder kritisierten zudem Eingriffe in ihre Hoheit für die Krankenhausplanung und forderten zusätzliche Finanzhilfen des Bundes.
Lauterbach sprach am Schluss von großen Defiziten und wies zurück, dass die Kliniken zu wenig Geld bekämen. „30 Prozent der Betten stehen leer, würden wir das, was sich ambulant behandeln lässt, auch ambulant behandeln, wäre es die Hälfte.“
Mit der Transparenz solle etwa Menschen, die im nächsten Jahr eine Krebserkrankung bekommen, beim Finden des richtigen Krankenhauses geholfen werden. Diese Transparenz sei auch ethisch geboten. „Wir haben diese Daten, aber wir nutzen sie nicht.“
Er warf den Ländern vor, den Eckpunkten zugestimmt zu haben und jetzt die Reform zu blockieren, indem man den Vermittlungsausschuss anrufe und dort das Gesetz mit fachfremden Themen blockiere. Das sei unseriös und koste Vertrauen.
Am Ende rief der Bundesrat mit einer Mehrheit von 35 Stimmen den Vermittlungsausschuss an – ein hauchdünner Vorsprung bei insgesamt 69 Stimmen, der mehrfach nachgezählt werden musste. Angenommen wurde auch ein Entschließungsantrag „zur kurzfristigen wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und dauerhaften Refinanzierung aktueller sowie künftiger inflations- und tarifbedingter Kostensteigerungen“, den Nordrhein-Westfalen, Bayern, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Hessen eingebracht hatten.
Das Gesetz sieht vor, dass ein „Transparenzverzeichnis“ von Mai 2024 an als interaktives Portal verständlich über das jeweilige Angebot an bundesweit 1700 Klinikstandorten Auskunft geben soll. Konkret soll zu erkennen sein, welche Klinik welche Leistungen anbietet. Abrufbar sein sollen Daten zu Fallzahlen, also der Behandlungserfahrung, zum Personalschlüssel bei Fachärztinnen, Fachärzten und Pflegekräften sowie zu Komplikationsraten ausgewählter Eingriffe. Als Einspruchsgesetz ist es nicht zustimmungspflichtig.
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