Klinikreform: Kritik an Lauterbach im Bundestag dpa, 27.06.2024 16:27 Uhr
Nach monatelangem Vorarbeiten ist die geplante Neuaufstellung der Kliniken jetzt in den parlamentarischen Beratungen im Bundestag. Einwände ebben nicht ab.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat für Verbesserungen der Versorgung durch die umstrittene Krankenhausreform geworben. „Wir brauchen mehr Spezialisierung, wir brauchen weniger Bürokratie. Und wir brauchen eine sichere Finanzierung für die Häuser, die wir dringend benötigen, insbesondere im ländlichen Raum“, sagte der SPD-Politiker bei der Einbringung des Gesetzentwurfs am Donnerstag im Bundestag. Wenn die Reform nicht käme, müsse man davon ausgehen, dass bis 2030 rund 25 Prozent der Kliniken in Insolvenz gingen.
Er wisse, dass noch ein langer Weg mit den Ländern vor dem Projekt liege, machte Lauterbach deutlich. Er fügte aber hinzu: „Wir sind auf einem guten Weg. Bei zentralen Zielen gebe es Konsens. Die Länder könnten künftig allein zuteilen, welche Klinik beispielsweise Brustkrebsversorgung machen solle. Der Bund werde aber keine Zugeständnisse bei einer „gleichen und besseren Qualität für alle“ machen. Etwa um Köln herum gebe es 85 Kliniken, die Darmkrebs behandeln – viele aber nur zehn bis 20 Fälle pro Jahr. Das sei nicht die Qualität, die man sich wünschen könne.
Am Rande des Scheiterns
Die Opposition kritisierte Lauterbachs Vorgehensweise. Unions-Gesundheitsexperte Tino Sorge (CDU) warf ihm vor, die Reform „an den Rand des Scheiterns“ geführt zu haben. „Es geht nicht um das Ob, es geht um das Wie.“ Nötig sei, gemeinsam mit den Ländern vorzugehen und nicht gegen sie. Es hätte früher über Ausnahmen und Öffnungsklauseln gesprochen werden sollen, denn jede Region sei anders.
Die vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachten Reformpläne sollen finanziellen Druck für die Kliniken mindern und einheitliche Qualitätsregeln verankern. Dafür soll die Vergütung mit Pauschalen für Behandlungsfälle geändert werden. Künftig sollen Kliniken 60 Prozent der Vergütung schon für das Vorhalten bestimmter Angebote bekommen. Grundlage der Finanzierung durch die Krankenkassen sollen genauer definierte „Leistungsgruppen“ sein, die auch Mindestvoraussetzungen festlegen.