Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat sich in einem Beschwerdeschreiben an die EU-Kommission gewandt. Grund dafür: Durch die Klinikreform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) entstehe ein Wettbewerbsnachteil des ambulanten Bereichs gegenüber den Kliniken. Dies könne man „nicht hinnehmen“, so der Vorstand.
Bereits Mitte Mai hatte der KBV-Vorstand angekündigt, eine Beschwerde gegen das KHVVG in Brüssel einzureichen. Denn das neue Gesetzesvorhaben verstoße womöglich gegen europäisches Beihilferecht, da es finanzielle Förderung ausschließlich für Kliniken vorsehe, wohingegen Vertragsärzte Investitionen selbst stemmen müssten.
„Aus unserer Sicht ist es von grundlegender Bedeutung, dass alle Teilnehmer des Gesundheitswesens faire, gerechte und gleiche Rahmenbedingungen haben. Doch der viel zitierte Wettbewerb der ‚gleich langen Spieße‘ hat leider noch nie stattgefunden und wird durch die geplante Klinikreform des Bundesgesundheitsministeriums noch einmal zu Lasten und zum Nachteil der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen ausgestaltet“, erklären die KBV-Vorstandsmitglieder Dr. Andreas Gassen, Dr. Stephan Hofmeister und Dr. Sibylle Steiner.
„Wir haben diese Frage begutachten lassen. Unsere Sorge wurde dabei bestätigt“, so der KBV-Vorstand. Man gehe davon aus, dass die EU-Kommission bald reagieren werde.
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