Krankenhausstrukturreform

Klinikreform im Kabinett dpa, 10.06.2015 09:39 Uhr aktualisiert am 11.06.2015 12:33 Uhr

Berlin - 

Das Bundeskabinett hat die Krankenhausstrukturreform von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) verabschiedet. Danach müssen die rund 2000 Kliniken in Deutschland künftig mit Abschlägen rechnen, wenn ihnen fortgesetzt Qualitätsmängel nachgewiesen werden. Dies kann bis hin zu einer Umwidmung des Hauses oder zur Schließung führen. Besonders gute Qualität soll entsprechend höher vergütet werden.

Um die Reform zu finanzieren, soll ein Strukturfonds mit einem Volumen von einer Milliarde Euro geschaffen werden. Dafür sollen 500 Millionen Euro aus dem Gesundheitsfonds aufgebracht werden – aber nur, wenn die Länder weitere 500 Millionen Euro bereitstellen.

„Patienten müssen sich auf eine gute Versorgung im Krankenhaus verlassen können“, sagte Gröhe der Rheinischen Post. „Deshalb stärken wir die Spitzenmedizin und sorgen dafür, dass sich besonders gute Qualität künftig auch finanziell lohnt.“

Außerdem sollen die Qualitätsberichte über Kliniken, die es heute schon gebe, verständlicher gemacht werden, um den Menschen wirklich Hilfe bei der Auswahl eines Krankenhauses zu leisten. „Hier können wir noch einen deutlichen Schritt in der Transparenz nach vorne gehen, so Gröhe gegenüber dem Fernsehsender n-tv.

Der Präsident des Sozialverbandes SoVD, Adolf Bauer, kritisierte, eine verlässliche Finanzierung der Investitionskosten sei nicht sicher. Die Länder, die für die Investitionskosten zuständig sind, müssten stärker in die Pflicht genommen werden. Nach Schätzungen belaufen sich die Mehrausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für die geplanten Reformmaßnahmen bis 2020 auf rund 5,4 Milliarden Euro. Das müssten die Versicherten möglicherweise alleine tragen.

Die Techniker Krankenkasse (TK) fordert verbindliche Qualitätsvorgaben für die Krankenhausplanung. „Wir brauchen objektive und einheitlich gültige Kriterien für die Entscheidung, ob wir ein Krankenhaus oder eine Fachabteilung in Zukunft noch benötigen“, erklärte der Kassenchef Dr. Jens Baas. Er warnte, den geplanten Strukturfonds als Mittel zur Beseitigung des sogenannten Investitionsstaus der Krankenhäuser zu missverstehen.

Nach seinen Worten stellen die Länder seit Jahren nur rund 5 Prozent der Betriebskosten für Investitionen zur Verfügung. „Eigentlich müsste es etwa doppelt so viel sein.“ Die Folge sei ein Investitionsstau von 30 bis 50 Milliarden Euro. „Das Kernproblem der Krankenhausversorgung in Deutschland bleibt also auch bei dieser Reform ungelöst.“

Der Präsident des Verbands der Leitenden Krankenhausärzte Deutschlands (VLK), Professor Dr. Hans Fred Weiser, hat den Kabinettsentwurf als Gesetz zur Ausdünnung der Krankenhauslandschaft bezeichnet. Es werde sein Ziel verfehlen und stattdessen „unter dem Deckmantel der Qualität“ die Krankenhauslandschaft ausdünnen. Es sei zu bezweifeln, dass die geplanten Qualitätsindikatoren rechtssicher, fundiert und konsensfähig sind. Den Krankenhäusern drohe bei Nichterreichen von willkürlich festgelegten Qualitätsindikatoren die Nichtaufnahme oder das Ausscheiden aus dem Krankenhausplan.

Der Gesetzentwurf enthalte außerdem einen Widerspruch in sich: Einerseits solle die Qualität der in der Krankenhäusern erbrachten Leistungen deutlich gesteigert werden. Andererseits würden Krankenhäuser, die aufgrund ihrer guten Qualität einen höheren Zulauf verzeichnen, gegegebenfalls mit Vergütungsabschlägen bestraft. Es werde fälschlich unterstellt, dass Fallzahlsteigerungen in aller Regel wirtschaftlich begründet seien.

Hinzu komme, dass durch den vorliegenden Gesetzentwurf die zentralen Probleme der Krankenhäuser im Bereich der Betriebskostenfinanzierung ungelöst blieben und durch neue Kürzungen und Belastungen eine massive Verschlechterung eintreten werde. Weiser: „Wenn im Zuge der weiteren parlamentarischen Beratungen dieser Gesetzentwurf keine signifikanten Verbesserungen erfährt, wird die Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser und damit die qualitativ hochstehende flächendeckende Versorgung der Patienten erheblichen Schaden nehmen.“