DKG sieht Retax-Kompromiss kritisch APOTHEKE ADHOC, 28.07.2014 13:20 Uhr
Kliniken und Krankenkassen haben sich darauf geeinigt, Unklarheiten bei Abrechnungen künftig zunächst untereinander zu klären. Bei der Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) bleibt man jedoch kritisch: Auffälligkeiten müssten von den Krankenkassen so konkret wie möglich benannt werden, hieß es. Bisher sei dies oft im Dunkeln geblieben, sagte ein Sprecher.
Die DKG und der GKV-Spitzenverband hatten das Prüfverfahren bundesweit neu geregelt und unter anderem ein rund dreimonatiges Vorverfahren zwischen Kasse und Klinik eingeführt. Während eines laufenden Verfahrens gebe es noch angemessene Korrekturmöglichkeiten, hieß es von der DKG. Im Übrigen bleibe die Nachberechnung unberührt. Das Vorverfahren und der dabei zu führende „Falldialog“ seien jedoch weiterhin freiwillig.
Die DKG begrüßte die zeitliche Begrenzung für eine Diskussion über falsche Abrechnungen: Endlich gebe es eine Maximalfrist für das Prüfverfahren, die im Regelfall zwischen neun und zwölf Monaten liegen werde, abhängig von der Durchführung eines Vorverfahrens, so der Sprecher.
„Schlimmstes konnte verhindert werden: Es gibt weiterhin keine Aufwandspauschale für die Krankenkassen“, sagte er. Auch gebe es keine Strafzahlungen für Kliniken, wenn nach der Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) zurückgezahlt werden müsse.
Aus Sicht des GKV-Spitzenverbands ist die neue Regelung gerade deswegen immer noch ungerecht. Sei die Rechnung falsch, müsse die Klinik sie lediglich korrigieren. Die Krankenkassen dagegen müssten eine Aufwandspauschale von 300 Euro zahlen, wenn sich die Rechnung doch als korrekt erweise. GKV-Vize Johann-Magnus von Stackelberg hatte darum eine „symmetrische Ausgestaltung“ der 300-Euro-Regelung gefordert, wenn es einen echten Anreiz für Kliniken geben solle, korrekt abzurechnen.
Die Fronten zwischen Kliniken und Kassen sind seit Jahren verhärtet. Der GKV-Spitzenverband hatte gut die Hälfte der Krankenhausrechnungen als fehlerhaft bezeichnet. Diese Aussage sei schlichtweg falsch, hatte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum dagegen gehalten. Richtig sei vielmehr, dass bei rund 18,6 Millionen Behandlungsfällen jährlich mehr als 95 Prozent der Klinikrechnungen letztlich unbeanstandet blieben.
„Rund 70 Prozent der Prüfungen des MDK stellen in Frage, ob Patienten ins Krankenhaus hätten aufgenommen werden sollen beziehungsweise ob sie früher hätten entlassen werden können“, sagte Baum. „Hier geht es nicht um Abrechnungen, sondern um die Infragestellung der von den Krankenhäusern umfassend geleisteten medizinischen Versorgung.“
Hinsichtlich dieser Fälle könne es wegen der Systematik des DRG-Systems dazu kommen, dass medizinische Sachverhalte unterschiedlich beurteilt werden, so Baum. Die Krankenhäuser müssen bei der Abrechnung zwischen 1200 Fallpauschalen unterscheiden, dabei richten sich die „Diagnosis Related Groups“ (DRG) nach der Diagnose und der Behandlung.
Auch akzeptierten die Kliniken vielfach Rechnungskürzungen, weil sie von der großen Anzahl von MDK-Prüfungen mürbe gemacht worden seien und kein Interesse an langwierigen Auseinandersetzungen mit den Krankenkassen hätten, sagte Baum.