Krankenhaushygiene

Kliniken sollen Antibiotika dokumentieren

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Der Bundesrat hat das Infektionsschutzgesetz durchgewunken. Mehr Personal und strengere Hygiene sollen Klinikpatienten vor tödlichen Infektionen mit multiresistenten Keimen schützen, wie etwa dem multiresistenten Staphylococcus aureus (MRSA). Um die Entstehung von Multiresistenzen zu reduzieren, soll am Robert Koch Institut (RKI) ein Expertenrat für sachgerechte Antibiotika-Therapie eingerichtet werden. Zudem sollen die Kliniken verpflichtet werden, den Einsatz von Antibiotika genauer zu dokumentieren.

Die Zahl von bis zu 15.000 Toten im Jahr durch Klinikinfektionen soll gesenkt werden. Zuletzt hatten nur 7 der 16 Bundesländer Hygieneverordnungen. Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes werden die Länder erstmals verpflichtet, bis zum 31.März des kommenden Jahres per Rechtsverordnung Hygieneregeln für die Kliniken aufzustellen. Die Krankenhäuser sollen Hygieniker und Ärzte mit Hygieneaufgaben einstellen. Die Personalkosten werden auf 76 Millionen Euro geschätzt. Einsparungen durch Vermeidung von Infektionen soll es in zweistelliger Millionenhöhe geben.

Die Kliniken müssen künftig versuchen, Lücken in der Infektionsvorsorge per Hygieneplan zu schließen. Nach der EHEC-Epidemie fordert der Bundesrat zudem, dass die Gesundheitsämter Infektionsausbrüche schneller melden müssen.

Um die Auswirkungen des Gesetzes zu kontrollieren, hat sich die Bundesregierung verpflichtet, dem Bundestag bis Ende 2014 einen Bericht über die Entwicklung der Krankenhaushygiene vorzulegen.

Der Pflege-TÜV wird zudem verschärft. Die Noten sollen härter werden. In Streitfällen soll es nun eine Schiedsstelle geben. Das Problem ist, dass Heime gravierende Pflegemängel mit guten Noten etwa bei Ernährung oder Freizeitgestaltung in der Gesamtbewertung weitgehend ausgleichen können.

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