2. Corona-Eil-Gesetz

Kliniken sollen Abgabeautomaten testen

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Berlin -

Mit dem zu Wochenbeginn vorgelegten zweiten Corona-Gesetzespaket will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU)  in Kliniken mit eigenen Apotheken einen Testlauf für Arzneimittelautomaten starten. Unter strengen Auflagen sollen damit Stationen versorgt werden können. Über die Automaten werden die Arzneimittel aber nicht direkt an Patienten abgegeben. Ausgeschlossen von den regionalen Modellversuchen sind Kliniken, die von externen Apotheken versorgt werden.

Es sollen „Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Arzneimittelversorgung in Krankenhäusern durch Automatisierung ermöglicht werden“, heißt es im Entwurf des zweiten Corona-Gesetzespaket. Damit sollten die Potenziale der Automatisierung und Digitalisierung in diesem Bereich untersucht werden. Um automatisierte Formen der Arzneimittelversorgung von Krankenhausstationen zu untersuchen, werden regional Modellvorhaben in Krankenhäusern ermöglicht, in denen neue Abgabeformen über Automaten ohne abschließende Kontrolle durch pharmazeutisches Personal erprobt werden können.

Im Gegensatz zum ambulanten Bereich finde hier keine direkte Abgabe an Patienten statt. Es sollen nur Stationen eines Krankenhauses, das über eine eigene Krankenhausapotheke verfügt, versorgt werden können. Die Arzneimittel dürfen nicht abgegeben werden, bevor die Anforderung zur Überprüfung der Echtheit im Original vorliegt, damit sie wirksam und verantwortlich nachgeprüft und ordnungsgemäß beliefert werden kann. Um eine unzulässige Selbstbedienung der Stationen zu verhindern, muss die Abgabe der Arzneimittel durch den Automaten durch pharmazeutisches Personal der Krankenhausapotheke veranlasst und autorisiert werden. Um die Vorgänge nachvollziehbar zu machen, ist die Veranlassung der Abgabe zu dokumentieren. Zudem sind zur Gewährleistung einer sicheren Arzneimittelversorgung verstärkt Kontrollen der gelieferten Arzneimittel von einem Apotheker auf den Stationen durchzuführen.

Für die Qualifizierung der Automaten sowie für die Konzeptionierung und Durchführung der Modellvorhaben ist der Apothekenleiter verantwortlich. Der Apothekenleiter muss vor der Durchführung des vorgesehenen Modellvorhabens unter Vorlage des Konzepts die Zustimmung der zuständigen Behörde einholen. Die Modellvorhaben sind auf fünf Jahre befristet.

In dem Gesetz geht es des Weiteren auch um die Bevorratung mit Grippeimpfstoff für die Saison 2020/21 und um eine massive Ausweitung von Coronavirus-Tests auch unter Mithilfe von Tierärzten, um schärfere Meldepflichten bei Verdachts- und Krankheitsfällen sowie Laborbefunden. PKV-Versicherte sollen besser geschützt werden. Flächendeckende Corona-Tests würden die Krankenkassen bis zu 1,5 Milliarden Euro pro Monat kosten.

 

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