Deutschen Krankenhausgesellschaft

Kliniken: Mangel an Antibiotika für Kinder ein „Alarmsignal”

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Berlin -

Antibiotika für Kinder zu bekommen, wird auch für Kliniken in Deutschland immer schwieriger. Es sei ein „Alarmsignal”, wenn Antibiotika oder Krebsmedikamente in Deutschland plötzlich nicht mehr flächendeckend vorhanden seien, sagte der Chef der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Gerald Gaß, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Freitag).

Der Arbeitsaufwand für die Kliniken, um Medikamente mit Lieferengpässen zu beschaffen, sei bereits «überbordend», beklagte Gaß. Gleichzeitig wies er darauf hin, dass einzelne Kinderärzte ihre kleinen Patienten bereits in Kliniken einweisen würden, weil eine ambulante Versorgung mit Antibiotika aufgrund des Medikamentenmangels nicht oder nur verzögert möglich sei. Noch könnten die Krankenhäuser zwar den Mangel durch einen erheblichen Mehraufwand ausgleichen, aber „dauerhaft wird es so nicht möglich sein, die Probleme zu lösen“, machte Gaß deutlich.

Der Mangel an Antibiotika-Säften führte bereits in Apotheken dazu, dass Kunden, die diese kaufen wollten, weggeschickt werden mussten. Der Chef des Apothekerverbands Nordrhein, Thomas Preis, forderte am Mittwoch in der „Rheinischen Post“ den Aufbau einer „nationalen Antibiotika-Reserve“.

Mehrere Bundesländer haben inzwischen die Regeln für Kinder-Antibiotika-Säfte gelockert, damit die Versorgung nicht gefährdet wird. Das erlaubt die Einfuhr nicht zugelassener Antibiotika-Säfte aus dem Ausland. Möglich ist das, weil das Gesundheitsministerium in der Woche zuvor offiziell einen Versorgungsmangel bei Antibiotika-Säften für Kinder festgestellt hatte. Damit dürfen bestimmte Regeln des strengen Arzneimittelgesetzes befristet umgangen werden.

Ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums hatte in Berlin auf das von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Gesetz gegen Arzneimittelengpässe verwiesen. Dieses sieht bei bestimmten Medikamenten auch eine Pflicht zur mehrmonatigen Lagerhaltung vor. Allerdings muss das Gesetz noch vom Bundestag beschlossen werden.

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