Qualitätsaspekte sollen nach den Worten der
bayerischen Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) künftig
verstärkt bei der Krankenhausplanung berücksichtigt werden. Das gelte
auch für die Vergütung, sagte Huml mit Blick auf die voraussichtlich letzte Sitzung einer
Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Krankenhausreform.
Im Gespräch ist dabei, auf Qualitätsunterschiede der
Patientenversorgung in Krankenhäusern mit Zu- und Abschlägen zu
reagieren.
Die Vorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen (vdek), Ulrike Elsner, appellierte an die Arbeitsgruppe, sich bei den Themen Qualität und Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser auf substanzielle Reformschritte zu verständigen. Deutschland belege bei den Gesundheitskosten weltweit einen Spitzenplatz, schneide bei der Qualität aber nur mittelmäßig ab, betonte sie. „Wenn ein Krankenhaus nachweislich über einen längeren Zeitraum schlechte Qualität produziert, muss das Konsequenzen haben – bis hin zum Ausschluss aus der Versorgung.“
Auch die Planung von Krankenhäusern durch die Länder und die Budgetverhandlungen mit den Krankenkassen sollten sich strikt an Qualitätskriterien orientieren, betonte Elsner weiter. „Dafür brauchen wir verbindliche Qualitätsstandards auf der Bundesebene, wie Mindestmengen für Knie-Operationen oder einheitliche Definitionen von Notfallversorgung.“ Huml sieht besonders darin Schwierigkeiten, belastbare Qualitätskriterien zu erarbeiten.
Offen sei vor allem die Finanzierungsfrage der Reform, sagte Huml, ohne hierzu genauere Angaben machen zu wollen. Im Gespräch ist dem Vernehmen nach eine Milliarde Euro für einen Investitions- oder Strukturfonds, der mit 500 Millionen Euro aus dem Gesundheitsfonds gespeist und mit 500 Millionen Euro von den Ländern kofinanziert werden soll. Mit diesem Fonds sollen Umwidmungen von Abteilungen bis hin zu Standortschließungen finanziert werden.
Huml zeigte sich dennoch zuversichtlich, dass die Arbeitsgruppe in den nächsten Tagen, möglicherweise schon am Freitag eine Einigung vorlegen könne. 2015 solle dann das Gesetzgebungsverfahren in Gang gesetzt werden, um die Reform zum 1. Januar 2016 in Kraft setzen zu können.
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