Versorgungsgesetz

Kliniken gegen MVZ-Vorkaufsrecht APOTHEKE ADHOC, 27.06.2011 09:02 Uhr

Berlin - 

Deutschlands Krankenhausbetreiber ärgern sich über einen Passus im ersten Entwurf des Versorgungsgesetzes, nach dem die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) ein Vorkaufsrecht für frei werdende Kassenarztsitze haben sollen. Für MVZ in der Trägerschaft von Kliniken sei diese Regelung diskriminierend, heißt es in einer Stellungnahme der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG).

Laut Referentenentwurf sind künftig nur noch Vertragsärzte oder Krankenhäuser für die Gründung von MVZ zugelassen. Allerdings sieht der Entwurf vor, dass bei der Nachbesetzung von Arztsitzen nicht-ärztlich geleitete MVZ nur dann eine Kassenzulassung übernehmen können, wenn kein Mediziner Interesse hat.

„Die Installierung von Vorkaufsrechten für frei werdende Kassenarztsitze zugunsten niedergelassener Ärzte kann nicht ernsthaft damit begründet werden, dass nur unter freiberuflichen Bedingungen ärztliche Entscheidung sachgerecht getroffen werden könnten“, so DKG-Präsident Dr. Rudolf Kösters. Auch angestellte Klinikärzte ließen sich einzig und allein von medizinischen Gesichtspunkten leiten.