Krankenhausbehandlung

Kliniken dürfen Privattarife abrechnen

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Der Krankenhauskonzern Helios darf weiterhin Privatkliniken an seinen Regelkrankenhäusern ausgründen und dort höhere Sätze für Privatpatienten abrechnen. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies eine Beschwerde des Verbands der Privaten Krankenversicherung (PKV) zurück.

Der PKV geht seit 2008 in neun Verfahren gegen Ausgründungen von privaten Kliniken an öffentlichen Krankenhäusern vor. Obwohl die Patienten laut PKV mit der Technik und von den Chefärzten des Plankrankenhauses behandelt wurden, seien die Fallpauschalen in der Privatklinik um etwa 50 Prozent höher. Hier würden die gesetzlichen Vorschriften zum Krankenhausentgelt umgangen, um von Privatpatienten eine höhere Vergütung zu verlangen, so der PKV.

In einem ersten Verfahren hatte das Oberlandesgericht München (OLG) im Januar 2010 zugunsten einer Helios-Klinik im bayerischen Kaufbeuren entschieden. Eine Beschwerde des PKV-Verbands hatte der BGH im April dieses Jahres abgewiesen. In der Begründung hieß es, das Krankenhausentgeltrecht gelte nicht für alle Kliniken. Die Einschränkungen bei der Vergütung seien verbunden mit staatlichen Investitionsförderungen: Ein Krankenhaus, das nicht gefördert wird, ist somit auch frei in der Preisgestaltung.

Eine zweite PKV-Klage gegen die Helios-Privatklinik in Siegburg wies das OLG Köln zurück. Die PKV-Beschwerde wurde auch dieses Mal vom BGH zurückgewiesen. Sieben weitere Verfahren laufen noch, einem Sprecher zufolge prüft der PKV-Verband das weitere Vorgehen.

Helios bezeichnet die Entscheidung des BGH als eine Grundsatzentscheidung. Das Urteil bestätige die Zulässig- und Rechtmäßigkeit der deutschlandweit 39 Helios-Privatkliniken und schaffe Klarheit für die privaten Krankenversicherungen.

Obwohl der Klageweg noch nicht abgeschlossen ist, sieht der PKV-Verband nun die Politik in der Pflicht: Aus der BGH-Begründung gehe hervor, dass das Gericht nichts verbieten könne, was gesetzlich nicht untersagt sei, erklärt ein Sprecher. Daher solle der Gesetzgeber eine deutliche Abgrenzung zwischen öffentlichen und privaten Kliniken vorschreiben. So könnten private Institutionen nicht mehr von Infrastrukturen profitieren, die mit öffentlichen Geldern finanziert wurden.

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