Kliniken: Notfall muss sich lohnen APOTHEKE ADHOC/dpa, 17.02.2015 15:12 Uhr
Die Krankenhäuser in Deutschland beklagen, dass sie beim Betrieb ihrer überlasteten Notfallambulanzen draufzahlen. Für einen ambulanten Notfall würden den Kliniken durchschnittlich 32 Euro erstattet, dem stünden aber Kosten von mehr als 120 Euro gegenüber, kritisierte der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum, anlässlich der Veröffentlichung eines Gutachtens zur ambulanten Notfallversorgung. Dies führe bei rund 10 Millionen ambulanten Notfällen zu nicht gedeckten Kosten von einer Milliarde Euro. Kassen und niedergelassene Ärzte halten dagegen.
Insgesamt seien die Notaufnahmen der Krankenhäuser vielerorts stark überlastet und absolut unterfinanziert, so Baum. Er kritisiert: „Sie werden immer stärker zum Lückenbüßer für die eigentlich zuständigen Bereitschaftsdienste der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen).“ Die ambulante Notfallversorgung werde schon lange nicht mehr durch die KVen sichergestellt, obwohl diese dafür zuständig seien. Selbst dort, wo Notfalldienste von den KVen organisiert seien, gingen die Patienten in die Ambulanzen der Krankenhäuser.
Für das von der DKG in Auftrag gegebene Gutachten haben 55 Krankenhäuser für insgesamt mehr als 610.000 ambulante Notfälle fallbezogene Kosten- und Leistungsdaten bereitgestellt. Die Auswertung der Behandlungsfälle zeige, dass ein Drittel der Patienten von niedergelassenen Ärzten versorgt werden könnte, so Baum. Viele Patienten suchten die Notaufnahmen der Krankenhäuser auf, weil im vertragsärztlichen Bereich kein geeignetes oder ausreichendes Versorgungsangebot für Notfälle vorhanden sei.
Die Analyse macht Baum zufolge auch deutlich, dass die für die niedergelassenen Ärzte entwickelte Notfallvergütung nicht für die kostenintensiven Vorhaltungen und Leistungen der Krankenhäuser geeignet seien. „Für die unverzichtbare ambulante Notfallversorgung im Krankenhaus muss eine geeignete Vergütung geschaffen werden, die den Behandlungsmöglichkeiten und den damit verbundenen Kostenstrukturen der Krankenhäuser Rechnung trägt“, forderte Baum.
Für „absolut inakzeptabel“ hält der DKG-Hauptgeschäftsführer zudem die zusätzliche Minderung der Vergütung in Folge „ aktiver Diskriminierungsstrategien durch KVen und Krankenkassen“. Es werde höchste Zeit, dass das Mandat zur Regelung der ambulanten Notfallversorgung durch Krankenhäuser auf diese übergehe. Die in den Eckpunkten für die Krankenhausreform vorgesehene Aufforderung an die KVen zu mehr Kooperation reiche da nicht aus.
Ein Sprecher des GKV-Spitzenverbands kritisierte: „Wenn die Behandlung eines Patienten mit einem verstauchten Knöchel oder einer fiebrigen Erkältung nur deshalb um ein Vielfaches teurer wird, weil er ambulant in einem Krankenhaus statt von einem niedergelassenen Arzt versorgt wurde, dann läuft etwas schief.“
Gleichzeitig erteilte er der Forderung nach einer besseren Vergütung eine Absage: „Wenn zunehmend einfache Erkrankungen in der Notaufnahme auftauchen, dann kann man nicht in jedem einzelnen Fall die Vorhaltekosten komplexer Hightech-Medizin mit abrechnen.“ Man erwarte, dass Krankenhäuser bei einem sich ändernden Behandlungsbedarf ihr Leistungsangebot anpassen und nicht einfach nur nach mehr Geld rufen.
Wenn die KVen ihrem Versorgungsauftrag nicht nachkämen und deshalb Patienten am Wochenende mit einfachen Erkrankungen in die Notaufnahme kämen, dürfe das Problem nicht bei den Beitragszahlern abgeladen werden. Vielmehr müssten Krankenhäuser und KVen gemeinsam nach konstruktiven Lösungen suchen“, heißt es beim GKV-Spitzenverband.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) wehrt sich derweil gegen den Vorwurf, die Versorgung nicht sicherzustellen. „Die KVen stellen einen bundesweiten Bereitschaftsdienst sicher – und das flächendeckend“, so ein Sprecher. Zugleich hätten sie die bundesweite Bereitschaftsdienstnummer 116117 eingeführt, die außerhalb der Sprechstundenzeiten der Praxen erreichbar sei.
Im Übrigen habe es auch bei den Krankenhäusern Verbesserungen der Honorierung gegeben, beispielsweise bei der Notfallbehandlung nachts und am Wochenende. „Die Klagen der DKG zeigen, dass die Krankenhäuser schon jetzt überfordert sind und eine weitere Öffnung für ambulante Leistungen erst recht nicht verkraften können“, so der KBV-Sprecher.