Stellungnahme zum GSAV

Kliniken bangen um Zyto-Verträge

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Berlin -

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) kritisiert den von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorgelegten Entwurf für ein Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV): Gerade im Bereich der ambulanten Zytostatikaversorgung werde dauerhaft die Lieferfähigkeit in Frage gestellt, kritisiert die DKG in einer Stellungnahme. Den Kliniken geht es um ihr Geschäft mit der ambulanten Versorgung von Krebspatienten.

Spahn schlägt im GSAV eine Trennung von Herstellung und Preisverhandlungen vor. Öffentliche Apotheken sollen ausschließlich eine feste Herstellungspauschale erhalten, die Preisverhandlungen mit der pharmazeutischen Industrie würden aber durch Rabattverträge nach § 130a Absatz 8a Sozialgesetzbuch (SGB V) vollständig auf die Krankenkassen auf Landesebene verlagert. Darin sieht die DGK ein Risiko: Man sehe, dass der Gesetzgeber auf den in Bottrop aufgedeckten Skandal reagieren müsse, aber die vorgesehene Einführung der Rabattverträge in diesem Bereich lasse befürchten, dass es mittelfristig zu Versorgungsengpässen kommen könnte.

Anders als Präsenzapotheken rechnen Klinikapotheken die ambulante Zyto-Versorgung von Patienten in Krankenhäusern über Rahmenverträge mit den Kassen ab. Diese sind aber von der Neuregelung ausgenommen. Dadurch gerät die ambulante Versorgung in den Kliniken voraussichtlich unter wirtschaftlichen Druck, weil die Versorgung über Präsenzapotheken künftig preiswerter sein dürfte. Daher fürchten die Kliniken um ihr Geschäft mit der ambulanten Zyto-Versorgung. In der Vergangenheit hatten die Kliniken sich außerdem Rückforderungen seitens der Kassen ausgesetzt gesehen, da Zytostatika in diesem Fall mehrwertsteuerfrei sind.

„Die Krankenkassen haben ja schon im Impfstoffbereich deutlich gemacht, dass sie Rabattverträge ausschließlich unter Kostengesichtspunkten, nicht aber unter Sicherheitsaspekten betrachten. Nicht umsonst werden gerade hier den Krankenkassen Grenzen aufgezeigt. Der Gesetzgeber sollte sich hüten, den gleichen Fehler zu machen“, so DKG-Präsident Dr. Gerald Gaß. Ein Skandal wie in Bottrop, als ein Apotheker unterdosierte und falsch deklarierte Zytostatikazubereitungen auf den Markt brachte, sei in Krankenhäusern ausgeschlossen. Die Zytostatikaherstellung in Krankenhausapotheken sei ein hochgradig arbeitsteiliger Prozess. Darüber hinaus gebe es durch die Angestelltenstruktur in den Krankenhausapotheken keinerlei ökonomische Fehlanreize.

Gerade für die Zytostatikaversorgung würden viele sogenannte Altoriginale benötigt, so die DKG weiter. Das seien Arzneimittel, die nur noch von einem oder wenigen Anbietern auf dem Markt zur Verfügung gestellt würden und zumeist finanziell nicht besonders lukrativ seien. Durch eine weitere Verschärfung des Preiswettbewerbs durch Rabattverträge könnten einzelne Anbieter ihre Zulassung zurückgeben. Beispielhaft sei hier der Krebswirkstoff 5FU genannt, bei dem es durch Marktaustritte zu gravierenden, die Versorgung beeinträchtigenden Lieferengpässen gekommen sei.

Um die individuelle Anpassung der Krebsmedikation an den aktuellen Gesundheitszustand des Patienten vornehmen zu können, müsse die patientenindividuelle Zytostatikazubereitung vor Ort gesichert und auch für die Krankenhäuser tragbar und ohne unkalkulierbare Risiken erbringbar sein. „Andernfalls könnten mittelfristig die wohnortnahen Versorgungsstrukturen der Krankenhausapotheken zugunsten industrieller Herstellbetriebe flächendeckend und dauerhaft zerstört werden – mit weitreichenden Auswirkungen für die Patienten“, so Gaß: „Der Einkauf von Arzneimitteln und Medizinprodukten muss in der Eigenverantwortung der Krankenhäuser bleiben. Hier haben die Kostenträger nichts zu suchen.“

Mit dem GSAV reagiert Spahn unter anderem auf den Zyto-Skandal in Bottrop und will die Vergütung und Abrechnung für zyto-Apotheken neu regeln. Danach erhalten die Hersteller nur noch einen Arbeitspreis von 110 Euro. Die Krankenkassen sollen einheitliche, regionale Rabattverträge für die Wirkstoffe schließen und die Apotheker nur noch den tatsächlichen Einkaufspreis abrechnen. Bislang können Apotheker beim Einkauf der Wirkstoffe Rabatte mit den Herstellern aushandeln, die sie nicht an die Kassen weiterreichen müssen. Unter dem Strich sollen die Kassen im Bereich der Sterilherstellung 180 Millionen Euro sparen. Außerdem sind nach den Plänen des BMG mehr unangemeldete Kontrollen bei Zyto-Apotheken geplant. Spahns Gesetz enthält weitere Regelungen, die im Zusammenhang mit der Sicherheit von Arzneimitteln stehen. Damit werden Konsequenzen aus Lunapharm und Valsartan, aber auch dem Fall des Heilpraktikers Brüggen-Bracht gezogen. Unter anderem soll das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erweitere Kompetenzen bei der Einleitung von Arzneimittelrückrufen erhalten.

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