In den vergangenen Monaten wurde viel über Chefarzt-Boni diskutiert.
Hintergrund war ein Mustervertrag der Deutsche Krankenhausgesellschaft
(DKG), der leistungsbezogene Zielvorgaben für leitende Abteilungsärzte
vorsah. Der Gesetzgeber forderte den Klinikverband auf, seine Vorgaben
bis Ende April zu erklären. Gemeinsam mit der Bundesärztekammer (BÄK)
hat die DKG jetzt klargestellt, dass es keine finanziellen Anreize für
einzelne Eingriffe oder Leistungen geben darf.
Auf diese Weise soll die Unabhängigkeit der Ärzte bei medizinischen Entscheidungen gesichert werden. Grundsätzlich seien Zielvereinbarungen mit ökonomischen Inhalten aber „legitim und sachgerecht“, solange berufsrechtliche Regelungen beachtet würden.
Dabei müssten die Ziele mit Augenmaß so ausgearbeitet werden, dass der Chefarzt „durch eigene Anstrenungen maßgeblichen Einfluss auf die Ziellereichung ausüben“ könne. Generell seien Chefärzte in ihrer Verantwortung für Diagnose und Therapie unabhängig und nicht weisungsgebunden.
Laut einer Studie der Unternehmensberatung Kienbaum enthält jeder zweite Chefarztvertrag Boni-Vereinbarungen.
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