Krankenhaushygiene

Klinikapotheker wollen kein Hygienegesetz

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Nach dem Mainzer Infusionsskandal werden Forderungen nach bundeseinheitlichen Hygieneregeln in Krankenhäusern laut. Bislang schreibt das Infektionsschutzgesetz Krankenhäusern lediglich vor, Hygienepläne zu erstellen. Detaillierte Maßnahmen sind allerdings nicht aufgeführt.

Auch für Krankenhausapotheken gibt es derzeit keine gesetzlichen Regeln im Hinblick auf Hygienemaßnahmen. Der Geschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA), Klaus Tönne, bezweifelt, dass bundesweite Vorschriften eine Verbesserung bringen würden. „Wir haben ein System, das sich bewährt hat“, sagte Tönne gegenüber APOTHEKE ADHOC.

Bei der patientenindivduellen Herstellung von Parenteralia handele es sich um ein sicheres Verfahren, so Tönne. Gravierende Zwischenfälle - wie jetzt an der Uniklinik Mainz - gebe es äußerst selten. Apotheken, die aseptische Zubereitungen herstellten, richteten sich nach den Leitlinien der Bundesapothekerkammer (BAK), der ADKA oder der Pharmaceutical Inspection Convention (PIC), so Tönne.

Anders sehe es bei der Hygiene auf Station aus. Seit Jahren seien Mängel bekannt, die durch einfache Maßnahmen wie konsequentes Händewaschen behoben werden könnten. Medienberichten zufolge infizieren sich jedes Jahr bis zu 600.000 Klinikpatienten mit Krankheitserregern, bis zu 40.000 sterben an den Folgen. „Das hat mit dem Fall aus Mainz aber nichts zu tun“, sagt Tönne.

Das Infektionsschutzgesetz trat 2001 in Kraft und regelt neben der Erstellung des Hygieneplans für Kliniken unter anderem, welche Krankheiten meldepflichtig sind. Zudem hat das Robert Koch-Institut (RKI) auf Basis des Gesetzes eine Richtlinie zur Krankenhaushygiene erstellt. Verordnungen zur Krankenhaushygiene, die beispielweise die Anstellung von Hygienefachpersonal vorsieht, gibt es lediglich in fünf Bundesländern. Dazu zählen Berlin, Bremen, Nordrhein-Westfalen, das Saarland und Sachsen.

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