Um Klinikpatienten beraten zu dürfen, wollen die Krankenhausapotheker in das von der Koalition angestrebte Patientenrechtegesetz aufgenommen werden: In einem Schreiben an das Bundesgesundheitsministerium (BMG) und den Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (CSU), fordert der Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheken (ADKA) folgende Ergänzung im Gesetzestext: „Bei der stationären Behandlung kann die Erläuterung der Arzneimitteltherapie auch durch den Krankenhausapotheker erfolgen.“
Dem ersten Entwurf des Patientenrechtegesetzes zufolge werden alle „Behandelnden“ verpflichtet, dem Patienten zu Beginn der Behandlung die Therapie zu erläutern. Der ADKA fühlt sich außen vor: „Aus dem bisherigen Text wäre abzuleiten, dass die Beratung durch den Krankenhausapotheker ausgeschlossen sein könnte“, heißt es in der Antragsbegründung.
Ohnehin werde die pharmazeutische Beratung vielerorts schon heute praktiziert. Bei der Arzneimittelanamnese zu Beginn des Klinikaufenthaltes, den Beratungen zur aktuellen Therapie, den Hinweisen zur Entlassmedikation sowie beim Plan zur ambulanten Fortsetzung der Arzneimitteltherapie spielten die Pharmazeuten längst eine wichtige Rolle.
Mitte Januar hatte Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) den Entwurf vorgestellt. Im Januar 2013 soll das Patientenrechtegesetz in Kraft treten.
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